Österreich

Killer will Eltern von Lucile kein Schmerzengeld zahlen

Im Mordfall Lucile ist nun sechs Jahre nach der Tat ein Urteil gefallen. Der Killer der Studentin muss lebenslang in Haft.

Markus Hofer
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    Der 43-Jährige Angeklagte im Mordfall Lucile. Das Gericht sprach ihn schuldig, die französische Austauschstudentin ermordet zu haben.
    Der 43-Jährige Angeklagte im Mordfall Lucile. Das Gericht sprach ihn schuldig, die französische Austauschstudentin ermordet zu haben.
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    Vor sechs Jahren erschütterte eine bestialische Bluttat das Land: In Kufstein (T) wurde die Austauschstudentin Lucile (20) erschlagen und missbraucht. Gestern musste sich der Mörder endlich vor Gericht verantworten.

    "Nicht schuldig", polterte Catalin C. (43) gleich zu Beginn der Verhandlung. Doch die Schlinge der Beweise zog sich bald um seinen Hals zu – dank aufwendiger Ermittlungen der Polizei: Nach einem ähnlichen Mord an einer Joggerin im Jahr 2016 in Endingen (D) glichen die Tiroler Beamten ihre Erkenntnisse mit den deutschen Kollegen ab.

    Da es sich bei den Tatwaffen um die Eisenstangen aus einem Lastwagen handelte, wurden die Bewegungen von Lastwagen unter die Lupe genommen. 50.000-Maut-Daten wurden untersucht, dann DNA-Spuren von beiden Tatorten abgeglichen. Die Spur Nummer 4334 war schließlich ein Treffer. Der gleiche Täter war an den Mordschauplätzen in Tirol und Deutschland gewesen!

    "Klassischer Serienmörder"

    Durch Vergleich der Mautdaten wurde schließlich Fernfahrer Catalin C. identifiziert und festgenommen. Seine DNA- passte. Inzwischen wurde der Mann bereits wegen des Mordes an der Joggerin zu lebenslanger Haft und Verwahrung verurteilt. "Er ist ein klassischer Serienmörder", attestierte gestern ein Psychiater in Innsbruck vor den gebrochenen Eltern von Lucile, die zum Prozess gekommen waren.

    14.000 Euro für Eltern

    Nach kurzer Beratung sprachen die Geschworenen Catalin C. einstimmig des Mordes und der Störung der Totenruhe schuldig. Die Haft wird er in Deutschland absitzen. Den Hinterbliebenen des Opfers wurden jeweils circa 14.000 Euro (Trauerschmerzengeld und Begräbniskosten) zugesprochen. Der Angeklagte hat umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof in Wien und Berufung gegen den Privatbeteiligtenzuspruch an das Oberlandesgericht Innsbruck angemeldet. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt der Angeklagte in Österreich inhaftiert. 

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