Niederösterreich

Kind in Hundebox! Land setzt jetzt Expertengruppe ein

Im bedrückenden Fall rund um einen Bub (12) in einer Hundebox entschied jetzt die zuständige Landesrätin: Eine Expertengruppe soll den Fall anschauen.

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig lässt jetzt Experten im Fall des "Buben in der Hundebox" prüfen.
Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig lässt jetzt Experten im Fall des "Buben in der Hundebox" prüfen.
NLK

In wahrlich letzter Minute hatte am 23. November 2022 eine Sozialarbeiterin einen reglosen 12-Jährigen im Waldviertel gefunden. Der geschundene, ausgemergelte Körper des Sonderschülers war mit blauen Flecken und Verletzungen übersät, der Bub hatte nur noch 26,8 Grad Celsius Körpertemperatur.

Im komatösen Zustand wurde der Bub zunächst in ein Waldviertler Krankenhaus gebracht, dann sofort in ein Spital nach Wien überstellt. Der Bursche überlebte dank der Kunst der Ärzte, hat sich mittlerweile gut erholt und lebt bei seinem leiblichen Vater. 

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    Die Staatsanwaltschaft Krems leitet das Ermittlungsverfahren.
    Die Staatsanwaltschaft Krems leitet das Ermittlungsverfahren.
    Bild: picturedesk.com

    Nach und nach kamen die schrecklichen Details ans Licht: Der Bub war über Monate gequält worden, wurde in einer Hundebox gehalten, geschlagen, erniedrigt, gefesselt, geknebelt musste "Kältebehandlungen" erleiden und stets Hunger leiden. Die Mutter (33) und eine Freundin (40) wurden festgenommen (für beide gilt die Unschuldsvermutung). Die 40-Jährige soll via Chat die 33-Jährige beeinflußt und ermutigt haben. Beide Frauen sollen nach Schicksalsschlägen ihre Wut und Ohnmacht am wehrlosen 12-Jährigen ausgelassen haben. 

    Halbes Jahr passierte nichts

    Über ein halbes Jahr lang war es den Behörden gelungen, einen Mantel des Schweigens über den unfassbaren Fall auszubreiten. Dass der Fall überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt war, war Zufall und die Aufmerksamkeit eines "Kurier-Redakteurs": Denn nachdem die damals 32-jährige Mutter gegen die U-Haft eine Grundrechtsbeschwerde eingelegt hatte (Anm.: just jene Frau, die ihren Bub in einem Hundezwinger dahinvegetieren ließ, fand ihre Grundrechte durch eine U-Haft beschnitten), diese aber vom Obersten Gerichtshof Ende Mai abgelehnt worden war, berichtete am 12. Juni überhaupt erstmals der "Kurier" über den Fall.

    In der Folge wurde immer mehr das Ausmaß des behördlichen und gesellschaftlichen Gesamtversagens klar: Denn sowohl ein Spital als auch eine Lehrerin hatten bereits Meldung bezüglich des auffälligen Buben gemacht - vergeblich. Auch war der Bub angeblich nach einigen Lebensmitteldiebstählen amtsbekannt. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hatte Mitte Juni auf eine "Heute"-Anfrage zwar reagiert, konnte aber aus Daten- und Opferschutzgründen wenige Fragen beantworten.

    Jetzt Expertengruppe

    Jetzt, zwei Wochen nach Auffliegen des Falles, rang sich die zuständige SP-Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig nach einer Krisensitzung dazu durch, eine Stellungnahme gegenüber der "APA" abzugeben. Laut SP-Politikerin soll nun eine unabhängige Expertengruppe die Causa und den gesamten Verlauf durchleuchten. Die genaue Ausgestaltung der Gruppe werde in den nächsten Tagen noch abgeklärt.

    In der Causa habe man eine Prüfung der durchgängig dokumentierten internen Prozesse durchgeführt, welche zum Ausdruck gebracht hätten, dass die Vorgehensweise gesetzeskonform gewesen sei. Um aber allen Spekulationen, die im Raum stehen, entgegenzuwirken, habe sich Königsberger-Ludwig am Montagvormittag entschlossen, eine unabhängige Expertengruppe einzusetzen. Speziell und nochmals unter die Lupe genommen werden soll der angesprochene Prozessverlauf. Die Besetzung der unabhängigen Expertengruppe blieb offen. Dabei sein werden aber jedenfalls Personen aus dem Bereich des Kinderschutzes.

    "Re-Traumatisierung verhindern"

    Bisher hatte sich die Kinder- und Jugendhilfe, für die Ulrike Königsberger-Ludwig politisch verantwortlich ist, zu dem Fall mit Verweis auf das laufende strafrechtliche Verfahren und den Datenschutz bedeckt gehalten. In erster Linie habe man das Kindeswohl und den Kinderschutz zu gewährleisten, betonte die SP-Landesrätin: "Und nicht irgendwelche Spekulationen mitzubefeuern." Die Persönlichkeitsrechte müssten gewahrt werden, nicht zuletzt auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Weitere Details, die "in irgendeiner Weise auf das Kind oder die Familie Rückschlüsse" ermöglichen, könnten deshalb weiterhin nicht genannt werden. Wichtig sei, "dass alles, was wir sagen, nicht zu einer Re-Traumatisierung des Kindes führt".

    Für Königsberger-Ludwig ist es in diesem Zusammenhang "sehr bedauerlich, dass mit jeder Pressemeldung das Wohl des Kindes aufs Neue gefährdet" werde. Der Betroffene sei kein Kleinkind, das über Medienberichte nicht informiert werde. Auch Kinder hätten Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre.

    "Medien sollen Details nicht wiederholen"

    "Wir verstehen natürlich das mediale Interesse an diesem schrecklichen Fall, das ist nachvollziehbar", ergänzte Kimon Poulios, der Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich. "Aber wir bitten trotzdem inständig darum, dass nicht ständig alle Details von den Martyrien des Kindes wiederholt werden." Die Verhinderung der Re-Traumatisierung sei für die Behörde der wesentliche Maßstab, eine solche Re-Traumatisierung entstehe "jedes Mal, wenn das Kind so etwas wieder lesen oder mithören muss".

    Zur besseren Einordnung: Bereits 2017 nach unglaublichen Vorkommnissen in einer Therapeutischen Gemeinschaft im Bezirk Wr. Neustadt-Land hatte der damals zuständige SP-Landesrat eine Sonderkommisson einberufen. Die Ergebnisse fielen recht bescheiden aus.

    Gegen beide Frauen wird nun wegen des Verdachtes des versuchten Mordes und anderer Delikte ermittelt. Auch gegen den Ex-Partner der 40-Jährigen, ein 40-jähriger Polizist, der der 40-Jährigen beim Löschen der Chat-Nachrichten geholfen haben soll, laufen Ermittlungen (es gilt die Unschuldsvermutung).