Österreich

Kind obduziert: Schmerzensgeld für Muslimin abgelehnt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Kurz nach der Geburt starb der Sohn einer Muslimin in einem Vorarlberger Spital. Weil die Mediziner die genaue Todesursache untersuchen wollten, obduzierten sie das Baby gegen den Willen der Mutter. Deswegen kam es beim Begräbnis in der Türkei zu einem Tumult. Die Mutter klagte schließlich auf Schmerzensgeld. Der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte nun, dass das Vorgehen der Ärzte rechtens war.

Das Kind litt unter einer Fehlbildung, dem Prune-Belly-Symptom, bei dem unter anderem neben schweren Fehlbildungen die Bauchmuskulatur komplett fehlt. Kurze Zeit nach der Geburt starb der Säugling. Da die Ärzte die Todesursache abklären wollten und das Syndrom bisher nicht ausreichend erforscht ist, ließen sie das Baby obduzieren - gegen den Willen der Mutter.

Die Mutter beharrte darauf, dass es ohne Eingriff eine Bestattung in der Türkei geben müsse. Nachdem die Obduktion trotzdem durchgeführt wurde, kam es beim Begräbnis zu einem Tumult, da der Körper "in pietätloser Weise verstümmelt" worden sei. Die Muslimin klagte auf Schmerzensgeld und bekam in erster Instanz Recht, in zweiter Instanz wurde das Urteil aufgehoben.

Fortschritt vor Religion

Nun entschied als Letztinstanz der Oberste Gerichtshof, wie "Die Presse" berichtet. Demnach wurde das Scmerzensgeld abgelehnt. Die Ärzte hätten das Richtige getan, da die Obduktion von öffentlichem und wissenschaftlichem Interesse sei. Außerdem sei die "Verstümmelung" nicht direkt auf die Obduktion zurückzuführen, sondern vor allem darauf, dass der Leichnam nicht gekühlt worden sei.

Fortschritte in der Medizin im Interesse der Gesundheit dürften zudem das Recht auf Religionsausübung beschränken.