Österreich

OGH-Urteil: Kinder dürfen nicht alleine rutschen

Heute Redaktion
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Kinder dürfen nur unter Aufsicht rutschen
Kinder dürfen nur unter Aufsicht rutschen
Bild: iStock

Weil sich eine Fünfjährige im Kindergarten beim Rutschen verletzt hatte, wurde eine Betreuerin zu Schadenersatz in der Höhe von 15.000 Euro verurteilt.

Eine Kindergartenpädagogin wurde jetzt vom Oberlandesgericht Graz zu einer Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Die Pädagogin hatte die Kinder von einer Langbank rutschen lassen, die in 120 Zentimetern Höhe auf einer Sprossenwand eingehängt war. Die Betreuerin, die alleine 21 Kinder beaufsichtigte, war kurz anderweitig beschäftigt, als sich ein Mädchen beim Rutschen verletzte.

Vater ließ vor Gericht nicht locker



Der Vater des Kindes sah darin eine Verletzung der Aufsichtspflicht und klagte die Kindergärtnerin auf 15.000 Euro Schadenersatz plus Haftung für alle aus dem Unfall resultierenden Folgen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz wies laut "Krone" die Klage in erster Instanz ab.

Doch der Vater des Mädchens ließ nicht locker. Und bekam schließlich recht: Das Oberlandesgericht Graz befand, dass die Betreuerin das Mädchen nicht alleine hätten rutschen lassen dürfen. Urteil: 15.000 Euro Schadenersatz. (red)

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