Österreich

Kind stürzte aus Fenster, Mutter war im Vollrausch

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

"Das ist so ziemlich das Schlimmste, was eine Mutter tun kann. Das Kind hat irrsinnig viele Schutzengel gehabt, sonst wäre es wahrscheinlich tot", hat sich eine 30-jährige Frau am Donnerstag im Straflandesgericht von Richterin Christina Salzborn anhören müssen.

"Das ist so ziemlich das Schlimmste, was eine Mutter tun kann. Das Kind hat irrsinnig viele Schutzengel gehabt, sonst wäre es wahrscheinlich tot", hat sich eine 30-jährige Frau am Donnerstag im Straflandesgericht von Richterin Christina Salzborn anhören müssen.

Die Angeklagte wurde wegen gröblicher Vernachlässigung ihrer Fürsorge-Verpflichtung (§ 92 Absatz 2 StGB) zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie nicht verhindert hatte, dass ihre eineinhalbjährige Tochter aufs Fensterbrett kletterte und aus dem geöffneten Fenster stürzte.

Die Kleine war am 10. März 2010 zunächst auf einen am Fenster stehenden Sessel gekraxelt und hatte dann das Gleichgewicht verloren, als sie sich aufs Fensterbrett weiterhantelte. Das Mädchen fiel aus dem ersten Stock der in Wien-Währing gelegenen Altbauwohnung. Passanten fanden das verletzte Kleinkind am Gehsteig. Im Spital wurden ein Milzriss und ein schwere Gehirnerschütterung festgestellt.

Mutter bekam nichts mit

Die Mutter bekam von all dem nichts. Sie schlief im selben Zimmer, in dem sich ihre Tochter befunden hatte, einen Vollrausch aus. Erst auf eindringliches Klopfen der an den Unglücksort gerufenen Polizei wachte die Frau auf. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie 2,7 Promille Alkohol im Blut.

"Ich hab' mit meinem Mann Probleme gehabt", machte sie nun vor Gericht geltend. Sie habe "zwei bis drei Tage durchgetrunken" und am Tag des Unglücks eine halbe Flasche Wodka geleert. Sonderlich beeinträchtigt sei sie nicht gewesen: "Ich habe mich ganz normal gefühlt."

"Männer mit weniger gelegen"

"Ich hab' schon Männer gehabt, die weniger gehabt haben und gelegen sind", zeigte sich einer der Polizisten noch im Zeugenstand von der Standfestigkeit der kleinen und zierlichen Frau beeindruckt. Die Beamten hatten angesichts des Zustands der 30-Jährigen den Ehemann verständigt und nach Hause gebetenen, worauf dieser wenig später ebenfalls überdurchschnittlich alkoholisiert von seinem Arbeitsplatz heimkam. Auf Initiative des Jugendamts wurde daraufhin das Mädchen dem Paar abgenommen, das nun bei einer Pflegefamilie aufwächst.

Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss die Mutter ihrer Tochter ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro bezahlen. Das Jugendamt hatte sich im Namen des Kindes dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig.