Für den Muttertag erneuert die Regierung ihren Appell, besondere Vorsicht walten zu lassen. Für den Besuch der Alten- und Pflegeheime herrschen strikte Regeln.
Nur eine Besuchsperson pro Angehörigem, vorherige Terminvereinbarung, festgelegte und begrenzte Besuchszeiten, Verwendung von Mund-Nasenschutz – und keine Kinder unter sechs Jahren. Wer am Muttertag Personen in Alten- und
Pflegeheimen besuchen will, auf den warten strenge Maßnahmen. Was viele dabei enttäuschen dürfte: Die Kleinsten dürfen außer in begründeten Ausnahmefällen nicht mit, denn sie sind von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen.
"Maßnahmen waren notwendig"
"Diese Maßnahmen waren notwendig, um das Risiko der Übertragung des Corona Virus in Alten- und Pflegeheime zu verhindern", heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Und: "Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Gesundheit und dem Recht auf Unversehrtheit sowie dem Recht auf soziale Kontakte, und Familie und persönliche Bewegungsfreiheit herzustellen."
Treffen wenn möglich im Freien
Als Regeln gelten laut den erlassenen Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen weiters: Mehr als ein Meter Abstand halten, regelmäßig Hände mit Seife waschen oder mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel desinfizieren, Gesicht und vor allem Mund, Augen und Nase nicht mit den Fingern berühren, Händeschütteln und Umarmungen vermeiden, in Armbeugen oder Taschentuch niesen und Taschentuch entsorgen. Wenn möglich, sollen die Treffen zudem im Freien stattfinden.