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"Kinder haben sie beobachtet" – Paar hat Sex im Freibad
Verschiedene Paare wurden diesen Sommer in Zürcher Schwimmbädern beim Geschlechtsverkehr beobachtet – auch von Schulkindern.
Sommer, Sonne und viel Haut: Für einige Personen reicht dieser Mix bereits aus, um alle guten Manieren zu vergessen und im Freibad zur Sache zu kommen. Eveline Betschart, Stammkundin in der Badi Heuried in Zürich, hat erst kürzlich beobachtet, wie ein junges Paar eine Stunde lang im Wasser rumgeknutscht und sich gegenseitig gestreichelt hatte.
Wie sie dem "Tages-Anzeiger" erzählt, habe die etwa 25-Jährige anschließend ihre Beine um die Hüfte ihres Partners geschlungen und dieser habe angefangen, sich "rhythmisch zu bewegen". Dann habe sie angefangen zu stöhnen. "Es war wirklich offensichtlich. Und das am frühen Nachmittag. Das Bad war rammelvoll."
"Horror!"
Im August habe sie im Heuried beobachtet, wie ein Mann mit zwei Frauen ins Schwimmbecken ging und die drei dort Sex hatten. "Einige Schulkinder sind im Wasser untergetaucht und haben sie dabei beobachtet." Als sie einen Badi-Mitarbeitenden gebeten habe einzuschreiten, habe dieser nur gesagt, dass ihn das nichts angehe.
Schließlich habe sie das Dreiergespann selbst darum gebeten, das zu Hause zu machen: "Die sind allerdings im Wasser nur ein paar Meter weiter rübergerutscht und haben dort weitergemacht." Sie habe inzwischen gar keine Lust mehr, in das Wasser zu gehen, sagt Betschart. "Horror!"
"Nicht toleriert"
Das Zürcher Sportamt will den Vorfall intern prüfen und aufarbeiten. "Sexuelle Handlungen in den Badeanlagen sind nicht erlaubt und werden auch nicht toleriert", sagt Sprecherin Stefanie Süess. Die Mitarbeitenden müssten sicherstellen, dass die Badeordnung eingehalten und das sittliche Empfinden anderer Gäste nicht gestört werde.
Sex in der Öffentlichkeit ist nicht grundsätzlich strafbar. Er kann aber unter den Straftatbestand der sexuellen Belästigung fallen – allerdings nur, wenn jemand eine Anzeige macht. "Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft", heißt es im Artikel 198 StGB.