Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken und stationär in einem Spital aufgenommen werden müssen, ist aktuell aufgrund der derzeit noch vorherrschenden gesetzlichen Regelung für Begleitpersonen einen Kostenbeitrag in der Höhe von € 43,40 pro Tag (Regel-Tagessatz) für die Unterbringung und Verpflegung an die Krankenanstalt zu leisten.
Derzeit ist im Krankenanstalten-Gesetz geregelt, dass der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Säuglingen bis zu einem Jahr entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben.
Mit einer neuen gesetzlichen Grundlage will man für ein zeitgemäßes Modell und eine nachhaltige Regelung mit Vernunft und Augenmaß schaffen: "Wir wollten diese veraltete Regelung endlich neu gestalten und den Lebensrealitäten der Menschen anpassen", erklärt der zuständige VP-Landesrat Ludwig Schleritzko in einer Aussendung.
"Ein krankes Kind und ein damit verbundener Krankenhausaufenthalt ist eine enorme Belastung für die ganze Familie. Um Familien in solchen Situationen bestmöglich zu unterstützen, werden wir dafür sorgen, dass diese ohnehin schwierige Situation nicht zu einer finanziellen Herausforderung wird", heißt es weiter.