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Kinder mussten Kot essen!Hohe Strafen für Horror-Eltern

Im November fand am Zürcher Obergericht ein Berufungsprozess gegen ein Elternpaar statt. Die Eltern misshandelten ihre Kinder jahrelang schwer.

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    Die beschuldigten Eltern haben ihre beiden Kinder jahrelang schwer misshandelt. Die inzwischen erwachsenen Kinder leiden noch heute darunter.
    Die beschuldigten Eltern haben ihre beiden Kinder jahrelang schwer misshandelt. Die inzwischen erwachsenen Kinder leiden noch heute darunter.
    20min/Marco Zangger

    Schläge, Kellerarrest und Essensentzug – ein Zürcher Elternpaar hat zwei seiner mehreren Kinder über Jahre massiv misshandelt und gedemütigt. Die beiden Kinder, eine Tochter und ein Sohn, die inzwischen erwachsen sind, wurden laut Anklageschrift im Kinderzimmer und später im Keller eingeschlossen. Sie konnten lediglich zweimal täglich auf die Toilette, mussten Urin und Kot eigenhändig wegputzen und Kontakte zu Gspänli wurde ihnen verboten. Die Mutter befahl ihren Kindern gar, Kot und Erbrochenes zu essen.

    Als die Kinder 2010 in die Notfallgruppe eines Kinderheims platziert wurden, wiesen sie schwere psychische und physische Störungen auf und waren untergewichtig. Der Knabe wog im Alter von knapp neun Jahren nur gerade 18,5 Kilogramm, das ein Jahr ältere Mädchen knapp 22 Kilogramm.

    Hohe Strafen für "Terrorregime"

    Im September 2020 verurteilte das Bezirksgericht den damals 49-jährigen Vater und seine damals 48-jährige Ex-Frau wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu hohen Freiheitsstrafen. Den Vater zusätzlich wegen sexuellen Missbrauchs bei einer weiteren Tochter und der Stieftochter sowie Gefährdung des Lebens nach einer Würgeattacke gegenüber seiner Frau. Der kosovarische Maler wurde zu 16,5 Jahren Haft verurteilt, seine Ex-Frau zu zwölf Jahren Gefängnis. Der vorsitzende Richter Sebastian Aeppli sprach von einem "Terrorregime". Gegen das vom Bezirksgericht verhängte Urteil gingen sie in Berufung.

    Daher fand im letzten November die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich statt. Am Prozess hat die Staatsanwältin sehr hohe Freiheitsstrafen von 19,5 und 15 Jahren für den Ehemann und die Frau verlangt. Der Verteidiger des 52-jährigen Beschuldigten fordert einen Freispruch, die Verteidigerin der 51-jährigen Frau eine Strafe von maximal vier Jahren. Sie sei nur Gehilfin gewesen, nicht Mittäterin.

    Am Mittwoch hat das Obergericht das Strafmaß bekannt gegeben: Der Vater wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt, die Mutter zu 10,5 Jahren.

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