Ein Ehepaar lebte schon knapp ein Jahr getrennt voneinander, als die Frau ihren Mann vor die Wahl stellte: Entweder er mache ihr ein Kind oder sie würde nicht mehr mit ihm zusammenleben wollen. Dies empfand der Mann als unrechtmäßig und erstattete im März 2020 Anzeige wegen Nötigung, berichtet der "Blick".
Über ein Jahr später, im Mai 2021, stellte die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Grund: Es liege keine strafbare Handlung vor. Das ließ der Mann nicht auf sich sitzen und zog weiter ans Zürcher Obergericht. Aber auch dieses kam zum Schluss, dass es nicht verboten sei, seinen Partner vor die Wahl – entweder Kind oder Trennung – zu stellen.
Weiter führte das Obergericht aus, dass es dabei auch keine Rolle spiele, ob Mann oder Frau aufgrund der mental aufgeladenen Situation psychisch oder physisch nicht in der Lage sind, ein Kind zu zeugen.
Ob das Paar gemeinsam eine Lösung gefunden hat oder weiterhin getrennt ist, ist nicht bekannt. Den Mann kosten seine Anstrengungen, gerichtlich Recht zu bekommen, Verfahrensgebühren von rund 830 Euro.