Politik

Kinder werden nur nach "Check" abgeschoben

Heute Redaktion
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Nur wenn sichergestellt ist, dass Kinder angemessen betreut werden, darf abgeschoben werden, sagt der Menschenrechtsgerichtshof. Das werde ohnehin geprüft, kontert das Ministerium.

Gemäß "Dublin II" wird ein Flüchtling in jenes Land überstellt, in dem er zuerst EU-Boden (oder die Schweiz) betreten hat. Der Menschenrechtsgerichtshof EGMR hat nun die Schweiz verurteilt. Eine achtköpfige afghanische Familie darf ohne Prüfung der Betreuung nicht nach Italien überstellt werden.

Für Österreich habe das Urteil kaum Auswirkungen, so Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums: "Pro Monat haben wir rund 20 Dublin-II-Überstellungen nach Italien", meistens alleinreisende Männer. Bei Familien werde ohnehin genau geprüft. Ministerin Mikl drängt auf eine EUweite Aufteilung der Flüchtlinge.