Österreich

Kinderbetreuung: Kosten zum letzten Mal absetzbar

Heute Redaktion
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
Bild: AK Niederösterreich/Vyhnalek

Sandra H. arbeitet 30 Stunden pro Woche im Handel. Ihre Tochter (7) besucht nachmittags einen Hort. „Kann ich die Kosten dafür beim Steuerausgleich berücksichtigen?", fragt sie die AK Niederösterreich.

Bis zu 2.300 Euro an Ausgaben für Kinderbetreuung können pro Kind steuerlich geltend gemacht werden – und zwar bis inkl. dem ganzen Kalenderjahr, in dem das Kind 10 Jahre alt wird. Dazu zählen Kosten für Hort und Nachmittagsbetreuung, für Mittagsverpflegung im Kindergarten oder auch Ferienbetreuung.

„Achtung: Das ist bei der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) für 2018 zum letzten Mal möglich", erklären die AK-Steuerexperten. Ab 2019 wird das alte System vom Familienbonus abgelöst.

„Bereits seit März laufen sehr erfolgreich die AK Niederösterreich-Steuersparwochen. Haben auch Sie Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung? Unsere Experten beraten Sie gerne", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Infos zum AK-Steuerrecht unterder Telefonnummer: 057171-28 000

(wes)