Österreich

Kindergärtner missbrauchte 8-Jährigen

Heute Redaktion
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Ein Wiener Kindergärtner soll sich regelmäßig an Buben vergangen haben und ist nun am Mittwoch im Straflandesgericht zu zwei Jahre teilbedingter Haft und einem Tätigkeitsverbot verurteilt worden.

Der Kindergärtner bestritt seit Anfang des Prozesses, dass er sich an Buben vergriffen hätte. Dabei blieb er auch heute, wobei sein Rechtsvertreter die Unschuldsbeteuerungen des Pädagogen ("Ein furchtbarer, unmöglicher Vorwurf! Ich appelliere an Sie, mich unbedingt freizusprechen!") mit einem Privatgutachten untermauern wollte: In einem psychologischen Testverfahren sei herausgekommen, dass bei dem Mann "alles normal", so der Anwalt des Angeklagten. Sein Mandant sei heterosexuell und an Kindern nicht interessiert.

Richter: Bub lügt nicht

Es gebe allerdings keinen Grund, weshalb der Bub lügen sollte, meinte der Richter "und es ist nun einmal so, dass Leute experimentieren und von ihren normalen Vorlieben abweichen", bemerkte die Richterin unter Anspielung auf die vom Angeklagten geltend gemachte sexuelle Orientierung.

Der mittlerweile 13-Jährige bekam 3.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Außerdem muss der Angeklagte, für allfällige in der Zukunft auftretende Folgeschäden haftet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
Der aus dem Ausland stammende Kindergärtner war in die WG einer alleinerziehenden Mutter gezogen, da er zunächst keine passende Wohnung fand. Mit dem Sohn der Frau verstand er sich auf Anhieb. Die Mutter ließ den Mann immer wieder auf das Kind aufpassen, wenn sie später von der Arbeit nach Hause kam.

Bei diesen Gelegenheiten soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Als der Mann eine eigene Bleibe fand, blieb der Kontakt aufrecht und der Bub besuchte den Pädagogen auch Monate danach noch öfters.

Erst im Herbst des Vorjahrs vertraute er dann seiner Mutter per SMS an, der Mann habe sich regelmäßig an ihm vergangen. Er sei "nicht vergewaltigt" worden, habe aber "mitgespielt", so die Diktion des Mittelschülers.