"Große Reformen, die gekommen sind, um zu bleiben": So hat Vizekanzler Kogler nach dem Ministerrat die jährliche Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen bezeichnet. Die Details:
Im Sozialbereich steigen ab 2023 das Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld sowie das Umschulungsgeld automatisch genauso stark wie die Inflation.
Ebenfalls an die Teuerung angepasst werden Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Schülerbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.
Auch die Studienbeihilfe ist unter den Geldleistungen, die ab 2023 jährlich erhöht werden.
Damit sich künftig mehr Väter an der Kinderbetreuung beteiligen, entfällt die Anrechnung des Familienzeitbonus auf einen späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld.
Die Zuverdienstgrenze beim Bezug des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes wird von 16.200 auf 18.000 Euro angehoben.
Das Schulstartgeld wird ab September 2023 nicht mehr wie bisher im September, sondern schon im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Von den automatischen Erhöhungen profitieren 1,2 Millionen Familien und 1,9 Millionen Kinder, so Familienministerin Susanne Raab in einer Aussendung.
Dass einige Sozialleistungen, nicht aber Arbeitslosengeld und Notstandshilfe erhöht werden, sei eine "Katastrophe für die Betroffenen", kritisierte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch die Regierung.
Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat das Aus für die kalte Progression fixiert. Kanzler Nehammer hat dabei die Hoffnung auf rasche Wirksamkeit etwas gedämpft: "Die Auswirkungen werden im nächsten Jahr noch nicht massiv spürbar sein." Insgesamt sollen die 7,5 Millionen Einkommensbezieher, die betroffen sind, 2023 um 1,85 Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung sei aber "langfristig", so Vizekanzler Kogler. Bis 2026 gehe es immerhin um rund 20 Milliarden Euro.