Österreich

Kinderpornos erstellt: Salzburger nicht in Haft

Heute Redaktion
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Bild: Kein Anbieter

Zu einer Geldstrafe von fast 4.000 Euro wurde ein 53-jähriger Salzburger wegen der Erstellung von Kinderpornos und dem sexuellen Missbrauchs Unmündiger verurteilt.

Eine Haftstrafe von neun Monaten wurde bedingt ausgesprochen, weswegen der Mann nicht ins Gefängnis muss. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Fast 5.000 kinderpornografische Materialien wurden bei dem Arbeiter gefunden, die der Mann über zehn Jahre lang angehäuft hatte.

Nachdem die IP-Adresse der 53-Jährigen ausgeforscht wurde, brachten Ermittlungen zutage, dass der Fall noch weit tiefer reicht. Der Mann war geständig, dass er selbst von vier Buben unter 14 Jahren pornografische Aufnahmen erstellt und im Internet zum Download angeboten hatte.

Außerdem missbrauchte er eines der Kinder im Alter von zehn Jahren sexuell.  Er habe dies als "Gaudi" verstanden, so der Angeklagte vor Gericht.

Zur milden Strafe führte, dass die mittlerweile Erwachsenen Opfer angaben, dass sie von dem Angeklagten nicht zu den Aufnahmen und Akten gezwungen worden waren. Zudem gab der Mann an, dass er sich einer Sexualtherapie unterziehen werde.

(red)

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