Österreich

Kinderpornos angefertigt: 3,5 Jahre Haft für Kärntner

Wegen schwerer sexueller Delikte an Unmündigen, wurde ein 44-jähriger Kärntner zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Heute Redaktion
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Zu 3,5 Jahren Haft wurde ein Kärntner - nicht rechtskräftig - verurteilt. (Symbolfoto)
Zu 3,5 Jahren Haft wurde ein Kärntner - nicht rechtskräftig - verurteilt. (Symbolfoto)
Bild: picturedesk.com/APA

Einem 44-jährigen Kärntner wurden mehrere schwere sexuelle Delikte vorgeworfen. Dazu zählen: Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Kinderpornografie, versuchte Nötigung und der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Angeklagte wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Der Schöffensenat hat laut APA-Angaben überdies auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet.

Der Angeklagte zeigte sich im Verlauf des Prozesses teilweise geständig. In den Jahren 2009 bis 2011 soll der Mann Kinderpornos von seiner Nichte und einer Freundin von ihr angefertigt haben. Diese Delikte hat der Mann eingestanden. Dass er die zum Tatzeitpunkt neun bis elfjährigen Mädchen überdies auch schwer missbraucht und ihnen gedroht haben soll, bestreitet der Kärntner.

Die entsprechenden Kinderpornos sind in einem anderen Verfahren aufgetaucht. Ermittlungen in jenem Fall, führten die Fahnder zu den jungen Mädchen. Diese belasteten den Angeklagten schwer. Kleinere Widersrpüchlichkeiten in den Aussagen schmälerten die Glaubwürdigkeit der Mädchen nicht.

Der Verdächtige war für die Behörden kein unbeschriebenes Blatt. Der Kärntner war in der Vergangenheit bereits zweimal wegen Vergehen im Zusammenhang mit Kinderpornografie verurteilt worden. Einmal wurde er zu 7,5 Monaten, einmal zu 12 Monaten Haft verurteilt.

In der Hauptverhandlung wurden zwei Gutachten behandelt. Eines betraf den medizinischen Zustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Dieser hatte ausgesagt, dass er 2011 nicht in der Lage gewesen sei sexuelle Handlungen vorzunehmen. Das wurde vom Gutachter nicht bestätigt.

Ein weiteres Gutachten attestierte dem Mann neben Pädophilie auch Merkmale, die eine "Missachtung sozialer Regeln und Normen" verursachen würden. Ein Rückfallrisiko wurde vom Gutachter als hoch eingestuft. Aus diesem Grund ordnete der Schöffensenat eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Weil sich der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig. (mr)