Österreich

Kinderschänder frei und zahlt Entschädigung nicht

Heute Redaktion
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Das Landesgericht für Strafsachen in Wien.
Das Landesgericht für Strafsachen in Wien.
Bild: picturedesk.com

Ein verurteilter Kinderschänder bekam 12 Jahre Haft und sollte 214.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Doch bis heute floss kein Cent auf das Konto der Opfer.

Ein mittlerweile 78-jähriger Mann missbrauchte in den 1980er und 1990er Jahren hundertfach seine drei Neffen. Doch bis heute musste der Verurteilte für seine Taten nicht büßen – "Heute.at" berichtete. Grund dafür ist ein Gutachten, dass ihm Haftuntauglichkeit bescheinigt.

Der Fall war ins Rollen gekommen, als eines der Opfer bei der Polizei Anzeige erstattete. 2016 dann der Schuldspruch: zwölf Jahre Haft und 214.000 Euro Schmerzensgeld. Der verurteilte Pensionist legte vor Gericht ein Teilgeständnis ab. Er gab zu, mit seinen drei Neffen sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben und erkannte die Schmerzensgeldforderung an. Doch bis heute sahen die Opfer keinen einzigen Cent.

2016 sollte Kinderschänder Haft antreten

Ein Gutachten aus dem Jahr 2016, das "Heute.at" vorliegt, bescheinigte dem inzwischen 78-jährigen Mann, dass er hafttauglich sei. Hinter Gitter war er dennoch nicht. Denn: Der Pensionist ist laut einem aktuellen Gutachten nicht fähig, die Haft anzutreten.

Christina Salzborn, Leiterin der Medienstelle des Landesgerichtes Wien, bestätigte dies gegenüber "Heute.at": "Im gegenständlichen Fall besteht nach § 5 StVG (Anm.: Strafvollzugsgesetz) ein Aufschub des Strafvollzuges wegen Vollzugsuntauglichkeit. Nähere Angaben sind aufgrund des Umstandes, dass es sich um den höchstpersönlichen Lebensbereich handelt, nicht möglich."

Ein renommierter Jurist führt aus: "In der Strafhaft gelten andere Spielregeln als in der Untersuchungshaft. Das heißt aber nicht, dass der verurteilte Straftäter dann für immer haftuntauglich ist. In einem weiteren Gutachten könnte er dann theoretisch hafttauglich sein. Nur je älter und kränklicher die Person, desto unwahrscheinlicher."

Die mittlerweile erwachsenen Opfer fühlen sich von der Justiz im Stich gelassen. "Nicht nur, dass dieser Mann trotz Verurteilung auf freiem Fuß ist – wir haben auch noch keinerlei Informationen, wann und ob wir überhaupt unser Schmerzensgeld bekommen werden", klagt eines der Opfer gegenüber "Heute.at". (zdz)