Politik

Kinderschutz in Österreich wird ausgeweitet

Heute Redaktion
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Das neue Kinderschutzpaket, das am Dienstag beschlossen wurde, sieht unter anderem schärfere Strafdrohungen, Strafen für Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung auch im Ausland vor.

Mit dem neuen Kinderschutzpaket zeigt Justizministerin Beatrix Karl null Toleranz für Gewalt gegen Kinder. In der Strafgesetznovelle 2011 sind strengere Strafen für Gewalt gegen Kinder, das Verbot von "Grooming", sprich Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet, sowie eine Nachschärfung beim Thema Kinderpornographie enthalten.

Das Maßnahmenpaket der Justizministerin umfasst die Einführung von Mindeststrafen anstelle von Strafrahmen. Damit wird die Möglichkeit abgeschafft, Geld- statt Haftstrafen zu verhängen. "Damit zeigen wir: Wer sich an Kindern vergreift, hat mit den härtesten Strafen zu rechnen, die diese Republik verhängen kann", so Vizekanzler Michael Spindelegger.

Außerdem wird die Liste von Delikten, die, obwohl im Ausland begangen, in Österreich strafbar sind, erweitert. In Zukunft sollen die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten. Dazu zählen auch Zwangsverheiratungen. "Die Gesetzesänderung schützt somit alle Österreicher und Menschen mit Wohnsitz in Österreich vor einer Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung", so Karl. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre. Nach geltendem Recht sind Zwangsverheiratungen sowie Genitalverstümmelungen im Ausland nur dann strafbar, wenn sowohl Täter als auch Opfer Österreicher sind oder wenn das Delikt in beiden Staaten strafbar ist.