Österreich

Kindesmissbrauch: 2 Jahre Haft für Kärntner

Heute Redaktion
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Ein 24 Jahre alter Kärntner ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen aus dem Burgenland schuldig gesprochen worden.

Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Weiters verordnete das Gericht dem Angeklagten eine Psychotherapie, die er zwei Wochen nach seiner Enthaftung beginnen muss, sowie eine Bewährungshilfe. Eine Fußfessel für die Dauer der Haftstrafe wurde ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mann bekannte sich schuldig

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, dass er sich im Vorjahr auf einer Internetplattform als 14-Jähriger ausgegeben, mit einem 13-jährigen Mädchen aus dem Burgenland Kontakt aufgenommen, ein Treffen vereinbart und sie überredet hat, mit ihm in ein Hotel zu gehen. Sich selbst als Jugendlicher auszugeben wird als "Grooming" bezeichnet, die Täter versuchen dadurch, leichter das Vertrauen ihrer potenziellen Opfer zu erlangen.

Staatsanwältin Daniela Zupanc konzedierte, der Mann habe zwar keine Gewalt angewandt, doch sei Geschlechtsverkehr mit Unmündigen verboten. Sie schenkte den Angaben des Angeklagten, es sei "einfach passiert", keinen Glauben. Er habe die Tat geplant, sagte sie. Laut psychiatrischem Gutachten sei der Angeklagte auch zurechnungsfähig gewesen.

Frecher Verteidiger: "Mitinitiative des Opfers"

Der Verteidiger verwies auf die "Mitinitiative des Opfers". Das Mädchen sei aus freien Stücken aus dem Burgenland nach Kärnten gefahren, erklärte er. Nichtsdestotrotz bereue sein Mandant die Tat. Der junge Mann sei ein Mensch, dem es in verschiedenen Bereichen schwerfalle, sich im Leben zurechtzufinden und werde sich daher um eine Therapie bemühen.

Den Vollmond, den Jahrestag der Scheidung und die Beeinträchtigung durch seinen Alkoholkonsum führte der Verteidiger als Gründe für die Tat an. Das Sachverständigengutachten bezeichnete er als "oberflächlich". Der Angeklagte bat in einer abschließenden Stellungnahme um eine Therapie und eine zweite Chance. Die Befragung des Angeklagten fand auf Wunsch des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auf die Einvernahme des Mädchens wurde verzichtet.

Richter ließ Vorstrafe und Alkoholisierung einfließen

Richter Gerhard Pöllinger führte als Erschwerungsgrund eine Vorstrafe des Angeklagten, dessen Alkoholisierung sowie die Vorbereitungshandlungen, die auf ein gezieltes Vorgehen schließen ließen, an. Als mildernd nannte er das Geständnis, das allerdings "kein umfassendes, reumütiges" gewesen sei, sagte Pöllinger. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.