Österreich

Kindesmissbrauch: Mutter akzeptiert Urteil nicht

Der Vater zeigte sich geständig, die Strafe für die ebenfalls angeklagte Mutter fiel überraschend hart aus. Sie will das Urteil nun bekämpfen.

Heute Redaktion
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Der Vater akzeptierte das Urteil. Die Mutter und der Bekannte des Vaters bekämpfen es mit Berufung.
Der Vater akzeptierte das Urteil. Die Mutter und der Bekannte des Vaters bekämpfen es mit Berufung.
Bild: picturedesk.com

Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, der eigenen Kinder, wurde den Eltern vorgeworfen. Der Mann soll seinen Sohn (6) und seine Tochter (8) missbraucht, gefilmt und via "Darknet" an Kinderschänder "verliehen" haben. Einer davon war ein Landwirt, der ebenfalls vor Gericht stand. Der Mutter wird Mittwisserschaft und Tathilfe vorgeworfen, sie soll alles mitangesehen haben.

Die beiden angeklagten Männer (Vater und Landwirt) zeigten sich vor Gericht geständig. Die Frau will nicht mitbekommen haben, dass ihre Kinder jahrelang gequält wurden. Das Urteil lautete trotzdem: drei Schuldsprüche. Der Vater und der Landwirt müssen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die Mutter wurde in der ersten Instanz zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, sie weinte nach der Urteilsverkündung.

Berufung

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwalt als auch Verurteilte haben die Gelegenheit, den Schuldspruch zu bekämpfen. Das ist nun auch geschehen: Die Mutter und der Landwirt haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

Der Rechtsanwalt des Landwirtes wird auch gegen seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kämpfen.

Das Urteil gegen den Haupttäter, den Vater der Kinder, ist rechtskräftig. Er akzeptierte die Strafe von 14 Jahren und die zusätzliche Einweisung bereits am Montag nach Urteilsverkündung.

(red)