Österreich

Kindesmisshandlung: Prügel-Eltern in Haft

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Emotionsgeladener Prozess in Krems: Einem Elternpaar aus Karlstein (Waidhofen/Thaya) wurde vorgeworfen die beiden Söhne regelmäßig mit Schlägen gegen Kopf und und Gesäß misshandelt zu haben. Die Zwei beteuerten lautstark ihre Unschuld. Doch die Aussagen der Kinder waren zu belastend. Urteil: Fünf Jahre für die Mutter und sechs Jahre für den Vater (nicht rechtskräftig).

 
Sind diese Angeklagten Prügel-Eltern? Dieser Frage musste der Kremser Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Julia Bennersdorfer  beim Prozess in Krems nachgehen. Die Vorwürfe gegen die Mutter (32) und den Vater (53) aus der Karlstein waren heftig: Nahezu tagtäglich soll das Paar zwei seiner gemeinsamen Kinder, die beiden unmündigen Söhne (beginnend ab dem sechsten Lebensjahr) misshandelt und ihnen Schläge gegen Kopf und Gesäß sowie Ohrfeigen versetzt haben und dies über Jahre.

Jahrelanges Martyrium

Staatsanwalt Franz Hütter sprach von einem jahrelangen Martyrium. Ohrfeigen setzte es beim geringsten Fehlverhalten als Strafsanktion oder einfach nur, weil die Kinder laut waren und den Eltern auf die Nerven gegangen sind. Im April 2013 schritt der staatliche Fürsorgedienst ein und entzog die Kinder dem Zugriff der Eltern. Sie wurden in einer betreuten Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche untergebracht. 

Eltern bestritten Vorwürfe

Das Paar führte eine konfliktbeladene Beziehung, verbrachte viel Zeit vor dem Computer und vernachlässigte die Erziehung, listete der Ankläger die elterlichen Schandtaten auf. "Ich habe meine Kinder nie geschlagen. Ich glaube auch nicht, dass sie sich vor mir fürchten. Sie lieben mich", beteuerte der Vater lautstark. Auch die Mutter wollte niemals die Hand gegen eines ihrer Kinder erhoben haben.

Strafe nicht rechtskräftig

Doch die belastenden und glaubwürdigen Aussagen der Kinder sprachen für sich. Sie erzählen von regelmäßigen Schlägen, entgegnete hingegen Richterin Bennersdorfer. Nach einem umfangreichen Beweisverfahren befand der Schöffensenat das Angeklagten-Duo für schuldig, die Strafe fiel sehr hoch aus: Die Mutter wurde zu fünf Jahren Gefängnis, der Vater zu sechs Jahren hinter Gittern verurteilt. Das Paar meldete sofort Rechtsmittel an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.