Politik

Kippt jetzt ein Fischteich die Corona-Regeln?

Der Besitzer eines Fischteichs hat aufgrund des Betretungsverbots für Sportbetriebe eine Strafe bekommen – ob diese legal war, klärt nun der VfGH. 

Robert Zwickelsdorfer
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Der Verfassungsgerichtshof klärt, ob das Betretungsverbot für Sportstätten legal ist. 
Der Verfassungsgerichtshof klärt, ob das Betretungsverbot für Sportstätten legal ist. 
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Ab heute behandelt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) rund 350 Fälle. Einen Schwerpunkt der Beratungen bilden einmal mehr Anträge gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung. Mittlerweile sind insgesamt bereits rund 200 eingelangt. Ein Fall ist besonders kurios: So könnte ein steirischer Fischteich (!) dafür sorgen, dass Sportbetriebe wieder betreten werden dürfen.

Der Besitzer dieses Fischteichs hatte aufgrund des Betretungsverbots von der Bezirkshauptmannschaft eine Strafe erhalten. Begründung: Er habe nicht dafür gesorgt, dass sein Gelände nicht von anderen Personen betreten wird. Der Inhaber beschwerte sich dagegen beim Landesverwaltungsgericht. Dieses meldete Bedenken an, dass das angefochtene Verbot vom Gesetz nicht gedeckt sei. Zudem sei die Regelung nicht hinreichend genau, argumentierte das Gericht. Es sieht daher einen Verstoß gegen das Legalitätsprinzip.

Jetzt sind die Verfassungsrichter am Wort. Die Beratungen sind auf drei Wochen anberaumt. Ob es da bereits eine Entscheidung geben wird, ist offen.

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