Niederösterreich

Gericht zerlegt Corona-Imprägnierspray aus NÖ

Konsumentenschützer brachten die Verkäuferin eines "Corona-Imprägniersprays" wegen falscher Versprechungen vor das Korneuburger Gericht.
Roman Palman
09.02.2022, 11:09

Unter dem Namen "Mihesa" hatte eine Modehändlerin aus Schwechat ein Imprägnierspray für Atemschutzmasken auf den Markt gebracht, der mit einer Mischung aus Wasser, Kochsalz und Alkohol die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus verhindern sollte. Laut dem eigenen Werbeversprechen, solle der Spray das Infektionsrisiko um mehr als 90 Prozent senken.

Der Spray wurde ab September 2020 vor ihr über die eigene Webseite und andere Online-Shops zum Preis von 13,49 Euro pro 100ml-Flasche verkauft. Die Bewerbung erfolgte unter anderem über einen mäßig erfolgreichen Instagram-Account.

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Werbeaussagen falsch

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zweifelte die Wirksamkeit an und klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Gewerbetreibende wegen undifferenzierter Werbeversprechen. "Denn wenn einem Produkt eine gesundheitsbezogene Wirkung zugesprochen wird, muss diese Behauptung nach dem Stand der Wissenschaft hinreichend belegt sein, andernfalls ist sie irreführend", so der VKI.

Das Landesgericht Korneuburg gab der Klage statt und urteilte nach Einholung eines Gutachtens rechtskräftig: Die Werbeaussagen zu "Mihesa" sind zu allgemein und damit falsch. Es fehle an wissenschaftlichen Belegen für den behaupteten Schutz gegen eine primäre Übertragung durch Einatmen infektiöser Viruspartikel. 

Der Spray könne nur gegen eine sekundäre Infektion schützen. Darunter ist eine Infektion durch Angreifen der Maske mit den Händen und Einbringung der infektiösen Viren von den Händen in Nase und Mund zu verstehen.

Indirekte Gefahr für Benutzer

Die Produktwerbung unterließ es aber, darauf hinzuweisen. "Solche Aussagen sind nicht nur unrichtig, sondern auch gefährlich, da sich Umworbene in einer falschen Form von Sicherheit wiegen. Es ist daher im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, dass gegen solch fachlich falsche Aussagen entschieden vorgegangen wird", betont VKI-Juristin Verena Grubner.

Obendrein wurde damit geworben, dass das Produkt "patentiert" sei. Tatsächlich liegt aber kein Patent vor, wodurch Verbraucher noch weiter in die Irre geführt worden seien. Die Niederösterreicherin muss nun die Prozesskosten von 10.043,84 Euro übernehmen und das Urteil auf der Webseite mihesa.com deutlich veröffentlichen – diese ist allerdings nicht mehr abrufbar.