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Klage gegen FPÖ: Gericht gibt Stadträtin Wehsely Rec...

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Einstweilige Verfügung gegen die FPÖ! Das Handelsgericht Wien entschied: Die Freiheitlichen dürfen Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) ab sofort nicht mehr Amtsmissbrauch vorwerfen.

Einstweilige Verfügung gegen die FPÖ! Das Handelsgericht Wien entschied: Die Freiheitlichen dürfen Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) ab sofort nicht mehr „Amtsmissbrauch“ vorwerfen.
Knalleffekt im Schlagabtausch zwischen der FPÖ und SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely: Äußerungen der FPÖ erfüllen die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung, stellt das Handelsgericht Wien am Mittwoch klar.

Vorgeschichte: Die FPÖ hatte Ende September scharf geschossen und der Sozialstadträtin Amtsmissbrauch, Untreue und Betrug bei der Mindestsicherung vorgeworfen. Die FPÖ hatte bei der Staatsanwaltschaft Anzeige eingebracht und behauptet, Wehsely habe rechtswidrige Weisungen an die MA40 gegeben – etwa, Mindestsicherungsanträge neu zugezogener Ausländer positiv zu beurteilen. Wehsely brachte daraufhin Klage ein.

Wehsely: "Lüge und Diffamierung"

Klar ist: Nach dem Gerichts-Urteil darf die FPÖ das nun nicht mehr behaupten. "Die Klage gegen diese unwahren Unterstellungen ist ein bewusster Schritt gewesen, weil es der FPÖ auch hier nicht um eine harte politische Auseinandersetzung geht, sondern um Lüge und Diffamierung", sagt Wehsely zu "Heute“. Und: Die FPÖ habe nicht einmal den Wahrheitsbeweis angetreten. Das zeige, "dass es nicht um Sachpolitik, sondern einzig und alleine um Anpatzen und Dreck schleudern geht", sagt Wehsely.

"Dieser Art der Politik  muss man nicht nur inhaltlich, sondern wenn notwendig auch juristisch entgegentreten. Das habe ich getan und das Gericht hat klar entschieden, dass es sich um ehrenbeleidigende und kreditschädigende Behauptungen handelt, die nicht der Wahrheit entsprechen", so Wehsely.

FPÖ-Landesparteisekretär Toni Mahdalik sagt dazu: "Das sind zwei verschiedene Verfahren. Unsere Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist im Laufen. Es wurden noch keine Zeugen vernommen."