Österreich

Klage gegen SPÖ-Bürgermeister kurz vor der Wahl

Heute Redaktion
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Bild: http://www.fohnsdorf.at/

Knapp vor der Gemeinderatswahl am Sonntag gibt es neuen Ärger für den Fohnsdorfer SPÖ-Bürgermeister Johann Straner. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Amtsmissbrauchs und Untreue. Hintergrund ist nach wie vor die Aqualux-Therme. Sie hatte die obersteirische Gemeinde ins Finanzchaos gestürzt.

Knapp vor der Gemeinderatswahl am Sonntag gibt es neuen Ärger für den . Sie hatte die obersteirische Gemeinde ins Finanzchaos gestürzt.

25 Millionen Euro kostete das im Dezember 2007 eröffnete Projekt. Es wurde von der Gemeinde fast im Alleingang durchgezogen, nachdem private Investoren abgesprungen waren. Deswegen und weil die erhofften Gästezahlen bei weitem nicht erreicht wurden, war die 8.000-Einwohner-Gemeinde Ende 2009 plötzlich mit Haftungen in der Höhe von 19 Millionen Euro konfrontiert.

Ermittlungen seit 2009

Ende 2009 traf die erste Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Leoben ein, seither wird gegen Straner ermittelt. Mehr als fünf Jahre danach gibt es nun eine Entscheidung: Der Stadtchef wird angeklagt, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Amtsmissbrauch und Untreue vor.

Unter roten Flügeln

Straner war nach einem vernichtenden Rechnungshof-Bericht Anfang 2011 vom Land als Bürgermeister abgesetzt und durch einen Regierungskommissär ersetzt worden. Bei der Neuwahl kandidierte er mit einer eigenen Liste und wurde - mit Verlusten - neuerlich zum Bürgermeister gewählt. Auch am Sonntag tritt Straner an, diesmal aber wieder als SPÖ-Spitzenkandidat.

"Zeitpunkt kann kein Zufall sein"

Für Straner kommt der Zeitpunkt der Anklage - rund eine Woche vor der Gemeinderatswahl - nicht überraschend, für ihn ist er sogar bewusst gewählt: "Davon gehe ich 100-prozentig aus, weil das Verfahren dauert fünf Jahre und acht Monate, und dass es just wenige Tage vor der Gemeinderatswahl zur Anklageschrift kommt, kann kein Zufall sein", so der Bürgermeister gegenüber dem ORF.

Dreifachfunktion problematisch

Es geht um Amtsmissbrauch und Untreue. Um Straners frühere Dreifachfunktion Ortschef, Amtsvorstand und Thermengeschäftsführer soll es zu Ungereimtheiten gekommen sein: "Ich kann von meiner Seite her nur behaupten, ich habe immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, ich habe die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen im Haus. Ich sehe der ganzen Sache sehr gelassen entgegen". Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kein Einspruch

Beeinsprucht hat Straner die Anklageschrift nicht.