Wirtschaft

Klage gegen Werbung in unseren Schulen

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: keine Quellenangabe

Die Werbebranche hat Österreichs Schulen in den vergangene Jahren als neues, äußerst lukratives Geschäftsfeld erschlossen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) will nun gegen aggressive Werbung in Schulen vorgehen. Das Unterrichtsministerium verwies allerdings auf die Autonomie der Schulen und deren Direktoren.

Österreichs Schulen sind bereits seit mehreren Jahren heiß umkämpftes Geschäftsfeld. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) will nun gegen aggressive Werbung in Schulen vorgehen, konkret im Falle eines mit Werbung ausgestatteten Mitteilungshefts etwa an Volksschulen. Vermittlerfirma und Unterrichtsministerium verweisen auf die schulische Autonomie.

Turnen neben einem Fast-Food-Plakat, Plakate für Handyverträge in der Kantine, "gebrandeter" Stundenplan: Immer mehr Firmen spezialisieren sich auf Werbeplätze in Schulen.

Der VKI geht nun gegen eine Firma, die solche Werbung vermittelt, wegen unlauteren Wettbewerbs und aggressiver Werbung gerichtlich vor. Die Firma bietet seit nunmehr acht Jahren unter anderem Werbeplätze in Freizeitplanern und Mitteilungsheften etwa für die Zielgruppe 7-10 Jahre um mehrere tausend Euro an. Bei den 11-14-Jährigen kann man auch Werbung auf Plakaten und auf Facebook buchen.

Für Peter Kolba, Jurist beim VKI, ist dieses Vorgehen höchst problematisch: "Diese Hefte werden über die Lehrer in den Volksschulen verteilt. Damit erhält die Werbung bereits bei den Kleinsten einen offiziellen Touch".

Der Geschäftsführer der Vermittler-Firma, Stefan Siegl, versteht die Aufregung nicht: "Die Schulen bestellen die Mitteilungshefte, die auch Rechenregeln und Österreich-Karten beinhalten, freiwillig nach Rücksprache mit den Eltern und Lehrern". Siegl verweist auf seine Schulzeit, als Banken Schulmaterial zur Verfügung gestellt haben. "Damals hat sich keiner darüber aufgeregt".

Autonomie der Schulen

Grundsätzlich wurde der Werbung in Schulen 1997 durch eine Liberalisierung der Gesetzeslage der Zugang zu Schulen ermöglicht. Die Entscheidung über Werbung oder Sponsoring liegt laut Gesetz letztlich beim Schuldirektor. Als Gegenleistung gibt es dafür meist ein aufgebessertes Schulbudget oder Sachleistungen wie Computer. Das allerdings bestritt Siegl vor Gericht.

Auch das Unterrichtsministerium verweist auf die Autonomie der einzelnen Schulen. "Es gibt dabei aber natürlich auch Richtlinien. So darf keine Werbung für Tabak, Alkohol, religiöse Bewegungen oder politische Parteien gemacht werden. Auch der Unterricht darf in keiner Weise durch Werbung beeinträchtigt werden", erklärt Josef Galley, Pressesprecher des Unterrichtsministeriums.