Der deutsche Volksmusiker Heino liegt im Clinch mit der Rechtsaußenpartei AfD. Es geht um die mutmaßliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Markenrechten. Eine entsprechende Klage wurde nun am Landesgericht Innsbruck eingebracht, berichtet die "Tiroler Tageszeitung". Der Streitwert liegt bei 30.000 Euro.
Was war passiert? In der Causa geht es um eine Wahlwerbung der AfD-Uckermark, die im April von dem blauen Politiker Felix Teichner in den sozialen Medien verbreitet wurde. "Am Sonntag würde Heino Felix wählen", hieß es dort.
Dies dürfte bei dem Schlager-Star wohl einiges an Irritationen ausgelöst haben, da er den AfD-Mann nicht gewählt habe. Bei der vergangenen Bundestagswahl habe Heino den nunmehrigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstützt.
Laut seinem Manager Helmut Werner würde es der Volksmusiker ablehnen, für politische Zwecke missbraucht zu werden. Zudem wäre er durch die Werbung ins rechte politische Eck gestellt worden, wo Heino nicht hingehöre.
Seitens der AfD Uckermark sei bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, hieß es vom Gericht. Demnach habe sich die Fraktion dazu verpflichtet, Werbungen mit dem Schlager-Star künftig zu unterlassen.
Aber nicht nur für die AfD Uckermark könnte die Klage, die ein "ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern" setzen soll, ein böses Nachspiel haben. So prüfe Heino auch, ob er noch zusätzlich gegen den AfD-Politiker vorgehen werde.