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Klage: Tochter darf nicht "Allah" heißen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Seit Mai 2015 kämpfen Eltern in den USA darum, ihrer Tochter den Nachnamen "Allah"verpassen zu dürfen. Doch die Behörden schalten auf stur - hilft nur mehr ein göttliches Wunder? Ein ähnlicher Namensstreit bewegt derzeit die Schweiz.

Seit Mai 2015 kämpfen Eltern in den USA darum, ihrer Tochter den Nachnamen "Allah"verpassen zu dürfen. Doch die Behörden schalten auf stur - hilft nur mehr ein göttliches Wunder? Ein ähnlicher Namensstreit bewegt derzeit die Schweiz.
Religion habe nichts damit zu tun, sagen Elizabeth Handy und Bilal Walk. Ihr 22 Monate altes Baby soll "Allah" heißen, denn der Name klinge "edel". Im US-Staat Georgia stießen sie damit aber auf taube Ohren. Die Behörden verweigerten dem Kind eine Geburtsurkunde und wollen das Dokument nur mit einem oder beiden Nachnamen der Eltern ausstellen.

Mit Hilfe der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Society setzt das Paar jetzt rechtliche Schritte und klagt den Bundesstaat. Schließlich, so das Argument, heiße der gemeinsame Sohn bereits "Allah" mit Nachnamen. Der Staat dürfe seine Kompetenzen nicht überschreiten, so die Eltern. Schließlich kann das Kind ohne Geburtsurkunde keine Sozialversicherungsnummer bekommen und dabei bei medizinischen Problemen oder während des Schuleintritts in Schwierigkeiten geraten.

Buchstabe ist kein Name

Ein ähnlicher Namensstreit bewegt derzeit die Schweiz: Drei gewöhnliche, durchaus übliche Vornamen gaben die Eltern ihrer Tochter – und als vierten Vornamen wollten sie einzig den Buchstaben "J" eintragen lassen. Das zuständige Zürcher Zivilstandsamt lehnte dies ab.