Kärnten

Klagenfurt geht nun knallhart gegen E-Roller-Fahrer vor

Seit zwei Jahren sind die E-Scooter ein fixer Teil des Stadtverkehrs – und sorgen für Wirbel. Nun will man in Klagenfurt das E-Scooter-Problem lösen.

Nicolas Kubrak
E-Scooter-Fahrer in Wien (Symbolfoto)
E-Scooter-Fahrer in Wien (Symbolfoto)
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Abgelegte E-Scooter auf Gehsteigen oder am Straßenrand können zu Gefahrenstellen werden, achtlos in Parks etc. abgestellt, werden sie zum Ärgernis für Bürgerinnen und Bürger. Um das Problem der "wildparkenden" E-Scooter in den Griff zu bekommen, wurde auf Initiative von Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ) eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die Donnerstagnachmittag, zur ersten Sitzung zusammen gekommen ist.

Fahrgeschwindigkeit soll gedrosselt werden

Die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück (SPÖ) einigte sich bei der ersten Sitzung zu vier zentralen Themen, die in baldiger Zukunft umgesetzt werden sollen.

➤Das Innenstadtparken für E-Scooter soll geregelt werden

➤Die Fahrgeschwindigkeit der Scooter soll auf 20 km/h gedrosselt werden

➤In Fußgängerzonen ist Schrittgeschwindigkeit Pflicht

➤Außerhalb der Innenstadt soll es – ähnlich wie bei Nextbike – fixe Abstellplätze für E-Scooter geben, gekoppelt mit einem Bonus/Malus-System. Dazu werden in einem ersten Schritt die Verkehrsströme erhoben, um zu orten, in welchen Bereichen der Stadt am ehesten Bedarf besteht.

"Guten Umgang mit allen Verkehrsmitteln entwickeln"

"Im Sinne der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist es wichtig, dass wir einen guten Umgang mit allen Verkehrsmitteln – ob für Fußgänger und Fahrzeuge auf zwei oder vier Rädern – entwickeln und neue Mobilitätsformen gut in den Standardverkehr einbinden können", sagt Wassermann. Auch Glück möchte mit entsprechenden Maßnahmen ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer bewirken.

Damit es eine Handhabe für die Einhaltung der Regelungen gibt, wird eine straßenpolizeiliche Verordnung erarbeitet – diese muss im Gemeinderat beschlossen werden.

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