Österreich

Klagenfurter Bus-Attentäter muss 720 zahlen

Heute Redaktion
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Bild: Symbolfoto

Ein 18 Jahre alter Klagenfurter, der vor gut drei Wochen mit einer CO2-Pistole auf einen Linienbus geschossen hatte, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze) verurteilt worden. Der Bursche sagte, der Busfahrer hätte ihn zuvor geschnitten, er habe aus Wut auf den Bus gefeuert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

hatte, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze) verurteilt worden. Der Bursche sagte, der Busfahrer hätte ihn zuvor geschnitten, er habe aus Wut auf den Bus gefeuert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf Befragung von Richter Alfred Pasterk erzählte der Angeklagte, dass er im Auto seiner Mutter auf dem Weg zur Arbeit gewesen sei, als er wegen des Busses, der blinkte und aus der Haltestelle fuhr, stark abbremsen musste. An der nächsten Kreuzung reihte sich der Bus dann links ein, er selbst fuhr auf der rechten Spur vor, ließ das Fenster hinunter, nahm die Gaspistole und schoss zwei Mal auf den Bus der Klagenfurter Stadtwerke. Zwei Scheiben wurden beschädigt, das Sicherheitsglas zersplitterte jedoch nicht. Die Projektile drangen nicht durch das Glas. Verletzt wurde niemand, es entstand ein Sachschaden von mehr als 3.000 Euro.

Am Arbeitsplatz festgenommen

Der junge Mann fuhr nach den Schüssen weiter. Da sich ein Passant das Kennzeichen gemerkt hatte, wurde der 18-Jährige kurze Zeit später an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Seinen Job als Installateur sei er jetzt los, sagte er bei Gericht.

Der 18-Jährige sagte dem Richter, er wollte sich bei einem Sportschützenverein anmelden und hätte deswegen eine Waffe bei sich gehabt. Dann gab er zu, dass er die Waffe, die es im Versandhandel um weniger als 100 Euro gibt, schon länger im Auto gehabt habe. Er habe schon öfter damit geschossen und daher gewusst, dass die Projektile eine Fensterscheibe beschädigen, diese jedoch nicht durchschlagen.

Staatsanwältin Nicole Zwirn forderte eine harte Strafe: "Man muss klarstellen, dass ein solches Verhalten unter keinen Umständen geduldet werden darf." Der Verteidiger wies auf die "heftige Gemütsregung" hin, die seinen Mandanten zu den Schüssen veranlasst habe. Eine Gefährdung für die Insassen hätte zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Das Urteil fiel deutlich aus: Der Angeklagte wurde zu 180 Tagessätzen verurteilt - bei einem Strafrahmen von 360 Tagessätzen oder zwei Jahren Freiheitsstrafe. Der Richter schöpfte also die Hälfte des Strafmaßes aus, obwohl er die Unbescholtenheit und das Geständnis des Angeklagten als Milderungsgründe anerkannte.