Jener 20-jährige Student der Salzburger Musikuniversität Mozarteum, der Mitte Februar durch eine psychotische Störung in Salzburg ein Ehepaar in deren Haus mit einer Bogensäge attackiert hat, ist am Mittwochabend von einem Geschworenengericht zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Die Strafe wurde ihm allerdings bedingt nachgesehen.
Der junge Mann aus der Mongolei darf darum unter Auflagen wieder zurück in seine Heimat reisen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Geschworenen entschieden am Mittwochabend einstimmig auf versuchten Mord, ebenso einstimmig bejahten sie die Frage nach dem Vorliegen einer Zurechnungsunfähigkeit. Das Gericht entschied darum auf eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
"Die Strafe wurde allerdings auf eine Probezeit von zehn Jahren bedingt nachgesehen", so Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski. Zugleich erhalte der Student die Weisung, sich monatlich einer Blutspiegelkontrolle zu unterziehen. Damit kann nachgewiesen werden, ob er seine Medikamente regelmäßig nimmt. Zugleich muss sich der 20-Jährige regelmäßig von einem Facharzt untersuchen zu lassen.