Österreich

Klima-Aktivist gewinnt Rechtsstreit gegen Polizei

Heute Redaktion
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Symbolbild von der Blockade der Ringstraße im Frühjahr 2019.
Symbolbild von der Blockade der Ringstraße im Frühjahr 2019.
Bild: picturedesk.com

Ein bei einer Klima-Demo fesrgenommener Aktivist hat vor dem Verwaltungsgericht gegen die Polizei gewonnen. Die Beamten hätten weder einen DNA-Abstrich und einen Handflächenabdruck nehmen dürfen, noch seinen Rucksack durchsuchen dürfen.

DNA-Abdruck, Handflächenabdruck, Rucksack durchsuchen: All diese Handlungen der Polizei gegen einen Klima-Aktivisten waren rechtswidrig. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch fest.

Gerichtsentscheid

Der "Kurier" berichtete in seiner Donnerstagsausgabe darüber: Der 22-jährige Klima-Aktivist hatte an der Blockade vor der Wiener Urania im Frühjahr 2019 teilgenommen. Mit Unterstützung des Rechtsanwalts Clemens Lahner beschwerte sich der gebürtige Deutsche, der in Wien Politikwissenschaft studiert, nun erfolgreich beim Verwaltungsgericht gegen die Behandlung der Polizei.

Er selbst war Anfang Oktober am Wiener Straflandesgericht freigesprochen worden, der Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt war nicht zu bestätigen.

Rissquetschwunden und Hämatome

Was ist genau passiert? Der 22-Jährige befand sich - genauso wie rund hundert weitere Personen - im Sitzstreik. Aus diesem wurde er von der Polizei herausgetragen, ohne aktiven Widerstand zu leisten.

In einem abgeschotteten Areal der Polizei soll er sich anschließend aber gegen die Durchsuchung seines Rucksackes gewehrt haben. Der Aktivist erlitt im Zuge der Amtshandlung dabei Rissquetschwunden und Hämatome.

Als Grund für die brutale Durchsuchung wurde angeführt, dass ein Beamter gerufen haben soll, dass der Student eine Glasflasche bei sich habe. Es konnte allerdings nicht geklärt werden, wer das gerufen hat und ob überhaupt der 22-Jährige damit gemeint war.

Für seinen Anwalt eine klare Sache: Das sei "zu unkonkret, um jemanden zu durchsuchen, insbesondere, um jemanden mit Gewalt zu durchsuchen". Auch das Gericht hielt die Durchsuchung für "rechtswidrig".

Identität eh schon verraten

Anschließend wurde der Aktivist in ein Polizeianhaltezentrum gebracht und erkennungsdienstlich behandelt. Will heißen: Die Beamten entnahmen DNA und machten einen Handflächenabdruck. Aber auch das war nicht angebracht, erklärt sein Anwalt.

Denn der Aktivist hatte schon zuvor seine Identität freiwillig bekanntgegeben gehabt. Die Richterin war auch hier der Meinung, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war.

Polizei will sich wehren

Laut "Kurier" will die Landespolizeidirektion diesen Entscheid nicht hinnehmen. Man wartet nun auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils und will dann evaluieren. Laut Anwalt des Aktivisten ist die Sache "an sich rechtskräftig". Berufungen sind nicht vorgesehen, die Polizei könne jedoch ein außerordentliches Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof herantragen.

Es ist nicht die einzige Rechtsstreitigkeit, in die die Polizei nach der Straßenblockade Ende Mai bei der Urania verwickelt wird. Vor allem ein Video hatte nach der Demo für Vorwürfe der Polizeigewalt gesorgt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Zusammenhang mit drei Vorkommnissen gegen insgesamt sechs Polizeibeamte.