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Klimaanlagen: Versicherungsschutz richtig prüfen

Die Zahl der Klimaanlagen in Österreich steigt rasant. Doch nicht jede ist automatisch umfassend versichert, ein Check wird empfohlen.
Heute Life
05.08.2026, 09:07
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Heiße Sommer werden auch in Österreich immer mehr zur Herausforderung. Kein Wunder also, dass immer mehr Leute über eine Klimaanlage nachdenken. In den letzten vier Jahren hat sich die Zahl der Haushalte mit Klimaanlage fast verdoppelt – von rund 210.000 im Jahr 2020 auf 415.000 im Jahr 2024. Das zeigen aktuelle Zahlen von Statistik Austria. Laut einer OTS-Aussendung ist die Tendenz weiterhin steigend. Mittlerweile hat schon rund jeder zehnte Haushalt in Österreich eine Klimaanlage.

Beim Kauf solltest du aber nicht nur auf die Kühlleistung, den Stromverbrauch und eine fachgerechte Montage achten. Auch der Versicherungsschutz spielt eine wichtige Rolle.

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"Eine Klimaanlage ist eine größere Investition und sollte entsprechend abgesichert sein. Wer sich für eine solche Anschaffung entscheidet, sollte diese auch seiner Versicherung melden. So kann geprüft werden, ob die bestehende Deckung noch ausreichend ist und welcher Schutz für das neue Gerät besteht. So lässt sich mit einem kurzen Check einfach sicherstellen, dass die neue Anschaffung im Schadensfall bestmöglich abgesichert ist", sagt Peter Humer, Mitglied des Vorstands für Kunde & Markt Österreich bei UNIQA.

Ein kurzer Versicherungs-Check zahlt sich aus

Split-Klimaanlagen sind meistens fix mit dem Gebäude verbunden. Sie bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät und gelten daher als Teil des Gebäudes. In der Eigenheimversicherung sind solche Anlagen gegen die Gefahren mitversichert, die in deiner Polizze stehen – zum Beispiel Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Wird das Außengerät bei einem Sturm beschädigt, kann grundsätzlich die Eigenheimversicherung zuständig sein. Auch über die Haushaltsversicherung kann es Schutz geben.

Aber nicht jeder Schaden an einer Klimaanlage entsteht durch ein klassisches versichertes Ereignis. Material- und Herstellungsfehler, Schäden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen können über eine Haus- und Wohntechnikversicherung abgesichert werden. Zusätzlich können durch das ablaufende Kondenswasser weitere Risiken entstehen.

Mobile Klimageräte zählen zum Wohnungsinhalt und sind im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die Haushaltsversicherung mitversichert.

Die UNIQA empfiehlt, Klimaanlagen immer von einem Fachbetrieb einbauen zu lassen und schon vor der Montage alle nötigen Bewilligungen und Zustimmungen einzuholen. Nach der Montage solltest du unbedingt deine Versicherung informieren. Eine Klimaanlage ist eine wertsteigernde Anschaffung. Mit einem kurzen Check kannst du feststellen, ob die Versicherungssumme angepasst werden sollte und welcher Schutz für die neue Anlage besteht. So weißt du gleich, ob deine neue Begleiterin durch die Hitzetage auch wirklich versichert ist.

Fragen & Antworten

1. Immer mehr Haushalte haben eine Klimaanlage. Gilt dafür automatisch Versicherungsschutz?

Nicht automatisch. Ob und gegen welche Schäden eine Klimaanlage versichert ist, hängt vor allem von der Bauart der Anlage und der jeweiligen Schadensursache ab. Maßgeblich ist außerdem, welche Risiken in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden.

2. Sind fest installierte Split-Klimaanlagen über die Eigenheimversicherung versichert?

Ja. Split-Klimaanlagen gelten grundsätzlich als Gebäudebestandteil, da sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Sie sind daher gegen jene Gefahren versichert, die im Rahmen der Eigenheimversicherung gedeckt sind, etwa Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden.

3. Wann kann auch die Haushaltsversicherung für Schäden an einer Klimaanlage aufkommen?

Versicherungsschutz über die Haushaltsversicherung kann bestehen, wenn die Klimaanlage vom Versicherungsnehmer angeschafft und eingebracht wurde. Versichert sind dabei grundsätzlich Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, sofern keine Entschädigung aus der Gebäudeversicherung möglich ist.

4. Welche Schäden sind über eine Haus- und Wohntechnikversicherung abgedeckt?

Eine Haus- und Wohntechnikversicherung kann Schäden abdecken, die nicht durch klassische Gefahren wie Feuer oder Sturm verursacht werden. Dazu zählen beispielsweise Material- und Herstellungsfehler, Schäden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen.

5. Sind mobile Klimageräte versichert?

Ja. Mobile Klimageräte zählen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt und sind daher im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die Haushaltsversicherung mitversichert.

6. Warum sollte die Versicherung nach der Installation einer Klimaanlage informiert werden?

Eine Klimaanlage stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar. Daher empfiehlt es sich, die Versicherung nach der Installation zu informieren. So kann geprüft werden, ob die bestehende Versicherungssumme noch ausreichend ist und welcher Versicherungsschutz für die neue Anlage besteht.

7. Worauf solltest du vor der Installation einer Klimaanlage achten?

UNIQA empfiehlt, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb installieren zu lassen und bereits vor der Montage alle erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen einzuholen. Zusätzlich sollte nach der Installation ein kurzer Versicherungs-Check erfolgen, um den passenden Versicherungsschutz sicherzustellen.

Quelle: Statistik Austria, ods-Datei https://www.statistik.at/fileadmin/pages/100/10SanierungsmassnahmenK-limaanlagen20212022.ods

{title && {title} } red, {title && {title} } 05.08.2026, 09:07