Der Klimabonus setzt sich 2022 aus zwei Teilbeträgen zusammen: einem Sockelbetrag von 250 Euro (dem eigentlichen Klimabonus) und 250 Euro Teuerungsbonus extra. Der Sockelbetrag ist Teil der ökosozialen Steuerreform und sollte ursprünglich regional gestaffelt sein. Heuer wurde die Staffelung ausgesetzt. Der Klimabonus gilt brutto für netto, er ist steuerbefreit.
Anders ist das beim Teuerungsbonus: Personen, die mehr als 90.000 Euro brutto im Jahr verdienen (rund 6.400 Euro monatlich), müssen den Bonus laut ihrer Steuerklasse versteuern. Für die 150.000 Gutverdiener – darunter fallen auch alle Klubchefs der Parlamentsparteien, Nationalräte, Minister und dergleichen – heißt das: Beim Lohnsteuerausgleich für 2022 wird ihnen die Hälfte der 250-Euro-Hilfe abgezogen.