Niederösterreich

Klimaschutz! Dächer in Klo'burg müssen begrünt werden

Klosterneuburgs Hausbesitzer aufgepasst: Die Dächer müssen aufgrund der Neufassung der Bebauungsvorschriften künftig begrünt werden.

Aufregung um Begrünung von Flachdach. (Symbolfoto)
Aufregung um Begrünung von Flachdach. (Symbolfoto)
Getty Images/iStockphoto

Zahlreiche Klosterneuburger Hausbesitzer bekamen in den letzten Tagen Post vom Bürgermeister bzw. von der Klosterneuburger Stadtplanung. Der Inhalt des Schreibens (siehe Bilderserie): Die Neufassung der Bebauungsvorschriften betreffend Begrünung von Gebäudeflachdächern.

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    Aufregung um Begrünung von Flachdach. (Symbolfoto)
    Aufregung um Begrünung von Flachdach. (Symbolfoto)
    Getty Images/iStockphoto

    Denn Dachbegrünungen würden mittels Verdunstungen und Beschattungen zur Luftverbesserung und Staubfilterung beitragen. Zudem würden begrünte Dächer Schutz vor schneller Versickerung des Regenwassers bieten und somit eine entlastende Wirkung aufs Kanalnetz entfalten. 

    Einsicht bis 19. Mai

    Aufgrund der Änderungen werden positive Auswirkungen erwartet. Die Änderungsentwürfe liegen im Zeitraum von 6. April bis 19. Mai 2023 zur allgemeinen Einsicht auf.

    Einige Betroffene wissen nun nicht, wieviele Kosten auf sie zukommen werden, andere Klosterneuburg erachten die Maßnahme einfach nur als mühsam.

    "Schikane"

    Ein Klosterneuburger (35): "Die Vorgaben der Baubehörde sind zum Teil wirklich Schikane. Da werden verpflichtende Gutachten eingeholt, zum Beispiel über die Optik des Zaunes, und der Bauwerber muss die Expertise zahlen. Und die Begrünungssache ist die nächste, mühsame Angelegenheit."

    Das sagt Stadtchef

    Klosterneuburgs Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (VP) dazu: "Die weitreichendste Maßnahme ist die neue Vorgabe der Begrünung von Flachdächern. Obwohl dies für das gesamte Bauland in der Stadt gilt, wird es nur jene betreffen, die künftig neu bauen oder umbauen. Daher ist auch die Kostenfrage schwer einzuschätzen. Im Verhältnis zu einem gesamten Hausbau wird es nicht besonders viel Zusatzkosten schaffen. Alle bestehenden Häuser mit Flachdach sind davon ohnehin nicht betroffen." Alle Gebäude mit einem Dach ab 8 % Neigung seien auch nicht betroffen.