Politik

Koalition beschließt Parteienförderung neu

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:22

SPÖ und ÖVP haben sich am Montag auf die Höhe der künftigen Parteienförderung auf Bundesebene geeinigt. Sie wird mit 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt. Das ist zwar deutlich mehr als zuletzt (2,41 Euro), im Gegenzug wird allerdings die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen gestrichen. Außerdem hat sich die Koalition mit den Grünen darauf geeinigt, bei der Offenlegung von Parteispenden künftig nicht nur Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien, sondern auch an Bezirksparteien einzuberechnen. Das geht aus den an die Opposition verschickten Gesetzesentwürfen für den morgigen Verfassungsausschuss hervor.

SPÖ und ÖVP haben sich am Montag auf die Höhe der künftigen Parteienförderung auf Bundesebene geeinigt. Sie wird mit 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt. Das ist zwar deutlich mehr als zuletzt (2,41 Euro), im Gegenzug wird allerdings die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen gestrichen.

Außerdem hat sich die Koalition mit den Grünen darauf geeinigt, bei der Offenlegung von Parteispenden künftig nicht nur Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien, sondern auch an Bezirksparteien einzuberechnen. Das geht aus den an die Opposition verschickten Gesetzesentwürfen für den morgigen Verfassungsausschuss hervor.

Kostenrückerstattung bei EU-Wahlkämpfen

Nicht gestrichen wird die Wahlkampfkostenrückerstattung auf EU-Ebene - sie wird nun allerdings neu geregelt. Künftig werden nämlich nur noch tatsächlich bezahlte Wahlkampfkosten abgegolten. Die maximale Höhe der Subvention wird mit zwei Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt.

Auch FPÖ könnte mitziehen

Die FPÖ dürfte der Koalition zur nötigen Zweidrittelmehrheit bei den geplanten Transparenzbestimmungen für Abgeordnete verhelfen. Das hat ein Pressesprecher der Partei der APA am Montagnachmittag bestätigt.

Voraussetzung ist demnach allerdings, dass bis zum morgigen Verfassungsausschuss einige mit SPÖ und ÖVP vereinbarte Änderungen noch in den Gesetzestext eingebaut werden. Unter anderem soll es eine fünfte Kategorie für die näherungsweise Offenlegung der Nebeneinkünfte geben.

Neuerungen nach Korruptionsskandalen

Die Neuerungen sind Teil des von SPÖ und ÖVP als Konsequenz aus den Korruptions- und Parteispendenaffären der vergangenen Monate angekündigten Transparenzpakets und sollen etwas mehr Klarheit darüber bringen, wem die Abgeordneten - außer ihrer Partei bzw. den Wählern - noch verpflichtet sind. Derzeit müssen Parlamentarier nur angeben, von welchen Firmen und Organisation sie mehr als 1.142,40 Euro jährlich erhalten.

Modell nach deutschem Vorbild

Künftig sind, nach deutschem Vorbild, mehrere Kategorien vorgesehen: Einkommen bis 1.000 Euro, bis 3.500 Euro, bis 7.000 Euro, sowie (auf Drängen der FPÖ) bis 10.000 Euro sowie über 10.000 Euro monatlich. Außerdem müssen auch leitende ehrenamtliche Funktionen gemeldet werden.

Dies gilt auch für Regierungsmitglieder, denen bezahlte Nebenjobs im Gegensatz zu Abgeordneten verboten sind. Klarer definiert werden soll im Gesetz laut FPÖ auch, was alles unter Einkommen zu verstehen ist (also Brutto- oder Nettobezüge, Sachbezüge). Für eine Änderung des Bezügebegrenzungsgesetzes ist eine Verfassungsmehrheit nötig. Angepasst werden muss auch das Unvereinbarkeitsgesetz.

APA/red.