Politik

Koalitionszwist – Grüne widersprechen Wöginger 

ÖVP-Klubchef August Wöginger kritisierte zuletzt die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Grünen sehen keinen Änderungsbedarf an der Charta.

Michael Rauhofer-Redl
ÖVP-Klubobmann August Wöginger sorgte mit einer Äußerung über die Menschenrechtskonvention für Verwunderung. 
ÖVP-Klubobmann August Wöginger sorgte mit einer Äußerung über die Menschenrechtskonvention für Verwunderung. 
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Die Aussagen von ÖVP-Klubchef August Wöginger, wonach die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) "überarbeitet gehört", kommen beim grünen Koalitionspartner nicht gut an. Wie "orf.at" berichtet sehen die Grünen bei der EMRK "keinerlei Änderungsbedarf".  

Der ÖVP-Politiker erklärte zuletzt in einem Interview mit dem "Standard" , dass nicht nur das europäische Asylrecht, sondern auch die EMRK überarbeitete werden müsse. "Wir haben mittlerweile eine andere Situation, als es vor ein paar Jahrzehnten der Fall war, als diese Gesetze geschrieben wurden", sagte er im Gespräch mit der Bezahlzeitung. 

Gegenüber der Onlineredaktion des ORF halten die Grünen fest, dass die EMRK "eine großartige Errungenschaft der europäischen Staatengemeinschaft" sei und "die Einhaltung der Menschenrechte" sichere. Wie groß der Disput zwischen den beiden Parteien ist, zeigt eine weitere Aussage in dem Statement. Die ÖVP sei nämlich aufgerufen, "sich an der tatsächlichen Lösung der Probleme zu beteiligen, anstatt populistische Ablenkungsmanöver zu starten und die Menschenrechte infrage zu stellen."

Grüne sehen keinen Änderungsbedarf

Der Sicherheitssprecher der Grünen und Jurist Georg Bürstmayr erklärte auf Twitter gar in einem Seitenhieb, dass die EMRK schon vor 20 Jahren überarbeitet worden sei. "Am Ende wurde sie zwar du und dort *erweitert*, aber (fast wörtlich!) ungeschmälert übernommen. Weil sie Not-wendig ist." Und das sei heute genau so, schmetterte der Grün-Politiker das Vorhaben des türkisen Koalitionspartners ab. 

Die EMRK wurde am 4. November 1950 unterzeichnet und ist im September 1953 in Kraft getreten. Österreich ist ihr 1958 beigetreten, 1964 wurde sie rückwirkend mit dem Beitrittsdatum in den Verfassungsrang erhoben. Ziel der EMRK war es, die in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen von 1948 zwar verbrieften, aber aufgrund der globalen Verwerfungen des Kalten Krieges nicht verbindlich durchsetzbaren Grund- und Freiheitsrechte für (West-)Europa zu genau solchen zu machen.

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