Nachdem das Innenministerium den Ländern zuletzt per Rechtsauskunft grünes Licht für eine Ausdehnung des Einsatzes von Asylwerbern zu gemeinnütziger Arbeit gegeben hat, gehen die Länder in die Umsetzung.
Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, wie die Vorschläge umgesetzt werden. In Vorarlberg etwa sollen im ersten Quartal 2024 ankommende Asylwerbende per "Kodex" zu Hilfstätigkeiten verpflichtet werden, berichtet die APA. Bei Verweigerung soll es Sanktionen geben. Auch in Oberösterreich will man 2024 schrittweise mit der Umsetzung starten, wie Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Samstag im "Ö1-Morgenjournal" erklärte.
"Unser Zusammenleben besteht aus Rechten und Pflichten, das gilt auch für Asylwerber", so der ÖVP-Politiker. Es gehe nicht um Zwangsarbeit oder um Lohndumping, viel mehr sollten auch Asylwerber ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Integration könne zudem nur durch "Deutsch und Arbeit" funktionieren. Hattmansdorfer sprach von Tätigkeiten wie etwa Rasenmähen oder Mithilfe in Sozialmärkten. Dafür solle es einen "Anerkennungsbeitrag" geben, im aktuellen Katalog seien drei bis fünf Euro vorgesehen.
Das den Ländern diese Woche präsentierte Modell des Innenministeriums sieht vor, das Asylwerbende künftig neben gemeinnütziger Arbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen auch für gemeinnützige Organisationen einsetzbar sein sollen, der entsprechende Leistungskatalog soll überarbeitet werden.
Wiens zuständiger Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) sieht in der Verpflichtung einen Verstoß gegen die Menschenrechte und warnt zudem vor Lohndumping. Auch Menschenrechtsexperten äußern Bedenken. Die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, Shourka Hashemi, sieht etwa in den Plänen schon Wahlkampfrhetorik. Die Regierung solle Asylwerbern generell den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.