Szene

Kollegah wegen Körperverletzung vor Gericht

Heute Redaktion
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Der prominente deutsche Rapper "Kollegah" muss sich ab Montag wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, in einer Disco einen Mann zusammengeschlagen zu haben. Der Prozess am Amtsgericht Laufen im Berchtesgadener Land ist auf zwei Tage angesetzt.

Der prominente muss sich ab Montag wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, in einer Disco einen Mann zusammengeschlagen zu haben. Der Prozess am Amtsgericht Laufen im Berchtesgadener Land ist auf zwei Tage angesetzt.

In der Nacht zum 30. Juni 2013 war "Kollegah" zusammen mit einem anderen Rapper und begleitet von seinem Bodyguard in einer Discothek in Freilassing an der bayerisch-österreichischen Grenze aufgetreten. Als das Trio die Disco verließ, rief ein unbekannter Gast "Du Hurensohn". Daraufhin soll das Trio sein Opfer am Kopf mit Fäusten traktiert haben. Der Geschädigte war aber laut Anklage nicht der Mann mit dem beleidigenden Ausspruch.

Als das Zufallsopfer zu Boden ging, traten die Angreifer mehrfach auf sein Gesicht und den Oberkörper ein. Der Mann erlitt eine Platzwunde und Prellungen. Damit nicht genug: Als ein weiterer Discobesucher dem Opfer zu Hilfe kommen wollte, schlugen sie auch auf ihn ein und brachen ihm das Nasenbein. In dem Prozess werden mehrere Zeugen gehört. Das Urteil soll am 12. November verkündet werden.

Zuhälter-Rap

"Kollegah" bezeichnete seinen Stil zeitweise als "Zuhälter-Rap", der aber stark an den Gangsta-Rap angelehnt ist. Sein jüngstes Album "King" brach Verkaufsrekorde und landete an der Spitze der deutschsprachigen Charts.