Politik

Koloini-Prozess endete mit Freisprüchen

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:05

Wie schon im ersten Rechtsgang sind auch in der vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) angeordneten Neuauflage des sogenannten Koloini-Prozesses alle vier Angeklagte freigesprochen worden.

Wie schon im ersten Rechtsgang sind auch in der vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) angeordneten alle vier Angeklagte freigesprochen worden.

Wie Richterin Stefanie Öner am Montagnachmittag nach dreitägiger Verhandlung im Wiener Straflandesgericht feststellte, fanden sich keine Beweise, dass im Zusammenhang mit der angeblich an zwei russische Geschäftsmänner diese beiden, ein seit längerem für sie tätiger Anwalt und Haiders langjähriger Protokollchef Franz Koloini ein strafbares Verhalten gesetzt hätten. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber gab vorerst keine Erklärung ab.

"Es haben sich keine Anhaltspunkte für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts ergeben", begründete Richterin Stefanie Öner im Koloini-Prozess ihre vier Freisprüche. Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an die russischen Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. war für sie ein "gewöhnlicher Verfahrensverlauf", es habe in dieser Hinsicht weder eine "Beschleunigung" noch eine "bevorzugte Behandlung" gegeben.

"Kein Anhaltspunkt"

Wie Öner ausdrücklich betonte, sei im Gesamtverhalten Jörg Haiders, der im Zentrum der inkriminierten Vorgänge gestanden war und - wäre er nicht im Oktober 2008 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen - der wohl auch auf der Anklagebank Platz hätte nehmen müssen, "kein Anhaltspunkt einer pflichtwidrigen Intervention" ersichtlich.

Die Entscheidung der Bundesregierung, den Russen die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, nannte Öner "inhaltlich richtig". Die Vermutung der Anklagebehörde, die vermögenden Kraftwerks-Betreiber hätten sich die Urkunden mit Überweisungen auf ein auf den Kärntner Rennfahrer Patrick Friesacher lautendes Konto bei der Hypo Alpe Adria erkauft, habe sich nicht beweisen lassen. Es gebe "keinen konkreten Konnex zwischen den Zahlungen und der Verleihung der Staatsbürgerschaft".

Keine Tatseite erfüllt

Die Verantwortung der Russen, sie hätten mit den insgesamt überwiesenen 1,9 Mio. Euro Friesachers Formel 1-Karriere im Minardi-Team sponsern wollen, sei "glaubhaft" und "ein nachvollziehbarer Grund". Dasselbe galt nach Ansicht des Gerichts für den langjährigen Anwalt der Russen, der in die Modalitäten des Geld-Transfers eingebunden war und die Konto-Verbindung bekannt gegeben hatte. Auch bei ihm war laut Öner "weder die subjektive noch die objektive Tatseite erfüllt".

Einen Freispruch im Zweifel gab es schließlich auch für Jörg Haiders langjährigen Protokollchef Franz Koloini, der bei Auflösung des Hypo-Kontos einen wechselkursbedingten Überhang von 197.000 Euro auf zwei Sparbücher verteilt und das Geld Haider teilweise in bar übergeben hatte. Während die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) darin eine Geldwäsche erblickte, war nach Ansicht der Gerichts für Koloini "nicht ersichtlich, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt." Mangels einer sogenannten Vortat könne aber keine Geldwäsche vorliegen.

Es schaue eigenartig aus

Die Geldübergabe von 30.000 Euro an Haider in einem Kuvert schaue zwar eigenartig aus, aber nicht alles, was gebarungstechnisch seltsam anmute, sei strafrechtlich verboten, stellte Öner sinngemäß klar. Koloini zeigte sich nach der Urteilsverkündung sehr erleichtert und betonte, das mediale "Martyrium" sei für ihn mit dem Freispruch hoffentlich vorbei. Oberstaatsanwalt Pieber, der in seinem Schlusswort mit Nachdruck für vier Verurteilungen plädiert hatte, war zu keiner Stellungnahme bereit.

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