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Koma-Patient Vincent Lambert ist tot

Vor einer Woche wurde die künstliche Ernährung von Vincent Lambert eingestellt. Jetzt ist der 42-Jährige gestorben.

Heute Redaktion
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Nach jahrelangem Rechtsstreit ist der französische Koma-Patient Vincent Lambert tot: Der 42-Jährige starb am Donnerstagmorgen in der Uniklinik in Reims. Die Ärzte hatten die künstliche Ernährung vor gut einer Woche gegen den Widerstand der Eltern eingestellt.

Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befand sich seitdem in einer Art Wachkoma.

Zuletzt wurde die Behandlung von Vincent im Mai eingestellt, nach einem Gerichtsbeschluss aber noch am selben Tag wieder aufgenommen.

Sterbehilfe: Die rechtliche Situation in Österreich

Aktive Sterbehilfe, sprich die Tötung eines Menschen, ist in Österreich verboten. Darauf steht nach § 78 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Indirekte Sterbehilfe – die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient – ist jedoch ist nicht strafbar. Allerdings nur, wenn dieser Wille im vollen Bewusstsein vom Patienten zuvor niedergeschrieben wurde. Ebenso verhält es sich, wenn auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird (passive Sterbehilfe). (Quelle: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft)

Familie zerstritten

Die Familie des früheren Krankenpflegers ist zutiefst zerstritten: Während seine Ehefrau ihren Mann sterben lassen wollte, wollten die katholischen Eltern den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern.

Sie klagten sich in Frankreich durch alle Instanzen und scheiterten auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

(afp)