Prozess wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung und der Gründung einer kriminellen Vereinigung am Landesgericht Wr. Neustadt am Mittwoch: Laut Anklage wird dem Erst- und Drittangeklagten vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, "um Gewalttaten gegen 13 Personen, die ihnen vom Auftraggeber genannt worden seien, zu begehen. Weiters soll der Erstangeklagte gemeinsam mit dem Zweitangeklagten versucht haben, einen unbekannten Täter anzustiften, dass dieser das Opfer so schwer verletzten solle, dass es längere Zeit im Krankenhaus verbringe".
Beim Erstangeklagten handelt es sich um einen 38-jährigen gebürtigen Türken und Vater dreier Kinder mit 40.000 Euro Schulden. Zuletzt war er als Taxler beschäftigt, nur sieben Monate "vor der ersten Tathandlung" wurde der dreimal einschlägig Vorbestrafte aus der Haft entlassen.
Der in Österreich geborene Zweitangeklagte - vertreten von Susanne Kurtev von der renommierten Kanzlei Rast & Musliu - hatte ebenfalls eine größere Summe an Schulden (rund 70.000 Euro) angehäuft, ist sorgepflichtig für ein kleines Kind, arbeitete zuletzt in einem Kebabimbiss. Im Gegensatz zum Erstangeklagten ist der 28-Jährige vor Gericht unbescholten.
Der Drittangeklagte, ebenfalls in der Türkei geboren, hat Sorgepflichten für zwei Kinder, war zuletzt arbeitslos - der 40-Jährige ist bereits sechs Mal einschlägig vorbestraft.
Die Angeklagten - es gilt die Unschuldsvermutung - sollen sich im Herbst 2021 in Wr. Neustadt und Sooß darüber ausgetauscht haben, Gewalttaten gegen insgesamt 13 Personen zu verüben. Der arbeitslose 40-Jährige hatte dem Erstangeklagten gesagt, dass er Arbeit suche und bereit sei, auch Schläge auszuteilen. Der 38-Jährige antwortete laut Anklage, "dass er bereits konkrete Aufträge eines Auftraggebers in Aussicht habe, er jedoch noch auf die Freigabe warte. Der Auftraggeber werde eine Liste mit 13 Personen übermitteln, die zusammengeschlagen werden sollen, wobei für eine Tat sogar 50.000 Euro in Aussicht gestellt wurde". Der Erst- und der Drittangeklagte sahen jedenfalls Potential, 100.000 Euro zu verdienen.
Konkret wurde es dann Ende Oktober 2021: Ein Mann sollte an einem unbekannten Ort absichtlich schwer verletzt werden, dass ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig werde. Dass die Angeklagten es ernst nehmen, sei laut Staatsanwaltschaft anhand von Telefongesprächen dokumentiert. So war die Rede davon, dass das Opfer "zu einem Haufen gemacht werden sollte". Und auch bei der Beschuldigtenvernehmung des Zweitangeklagten sprach dieser davon, dass das Opfer "ins Koma geschlagen werden soll".
Doch es blieb beim Versuch, weil der mit der Ausführung beauftragte Schläger die Tat dann doch nicht durchführen wollte.
Ein Urteil gab es gestern noch nicht, der Prozess wurde vertagt. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermtuung.