Deutschland

Konten gefälscht! Profi-Schwänzerin (14) fliegt auf

In zwei Monaten war eine 14-Jährige gerade einmal zwei Tage in der Schule. Bemerkt wurde ihr Schwindel erst bei einer Nachfrage beim Arzt.

Konten gefälscht! Profi-Schwänzerin (14) fliegt auf
In Deutschland hat eine 14-Jährige über Monate den Unterricht geschwänzt.
IMAGO/YAY Images

Sie fälschte ärztliche Rezepte, gab sich per E-Mail gegenüber ihrer Mutter als ihre eigene Lehrerin aus und täuschte der Schule zugleich vor, ihre Mutter zu sein: Mit diesen kreativen Mitteln zum Schwänzen des Unterrichts hat sich eine 14-Jährige mutmaßlich in mehreren Fällen der Urkundenfälschung strafbar gemacht, wie die Polizei in Oberfranken am Dienstag bekannt gab.

In zwei Monaten zwei Tage in der Schule

Denn zuvor hatte die Schule Ungereimtheiten festgestellt und bemerkt, dass das Mädchen aus Rehau im Landkreis Hof in zwei Monaten nur zwei Tage anwesend war, wie die "Bild" schreibt. Damit ihre lange Abwesenheit nicht auffiel, soll sie unter dem Namen ihrer Lehrerin ein falsches E-Mail-Konto eingerichtet haben, über das sie ihrer Mutter schrieb, dass die Schule geschlossen sei.

Zur Täuschung nutzte die 14-Jährige auch die Schul-App, wo sich das Mädchen als seine eigene Mutter ausgab und sich krankheitsbedingt abmeldete. Die Schule erhielt gefälschte Rezepte von einem Arzt, und der Schwindel flog auf, als die Schulleitung mit der Arztpraxis Kontakt aufnahm und feststellte, dass diese von den Verschreibungen nichts wusste.

"Äußerst erfindungsreich, aber kriminell"

Die Polizei bezeichnete die Handlungen der Schülerin als "sehr fantasievoll, aber auch kriminell" und betonte, dass das Jugendstrafrecht bereits auf 14-Jährige angewendet werden kann.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 14-jährige Schülerin in Deutschland hat durch ärztliche Rezeptfälschungen und Täuschungsmethoden wie das Erstellen eines falschen E-Mail-Kontos und die Nutzung einer Schul-App ihre Schulzeit massiv geschwänzt
    • Die Polizei bezeichnete ihre Handlungen als fantasievoll, aber auch kriminell, und wies darauf hin, dass auch Jugendstrafrecht auf die Schülerin angewendet werden kann
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