Österreich

Konto, Corona, Auto – das ändert sich jetzt ab 1. Mai

Im Mai gibt es wieder mehrere neue Gesetze und Änderungen: Die Corona-Maskenpflicht fällt, dafür steigen die Verkehrsstrafen. Ein Überblick.

Alles neu macht der Mai ... : Der neue Monat bringt auch wieder neue Gesetze und Änderungen mit sich.
Alles neu macht der Mai ... : Der neue Monat bringt auch wieder neue Gesetze und Änderungen mit sich.
Getty Images/iStockphoto

Ein neuer Monat bringt immer wieder neue Gesetze und Änderungen mit sich. Auch im Mai 2023 stehen wieder so einige an. Ganz vorne mit dabei sind diesmal das Aus der Corona-Maskenpflicht in Spitälern, Arztpraxen und Pflegeheimen sowie härtere Verkehrsstrafen, wenn man mit dem Handy am Steuer oder nicht angeschnallt erwischt wird. Doch auch ansonsten gibt es viele Neuerungen.

1
Kontogebühren steigen

➤ Viele Banken reagieren auf die steigende Inflation und erhöhen nach und nach die Gebühren für Girokonto, Bankomatkarte und andere Dienstleistungen. Da die Verträge an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt sind, können sie entsprechend angepasst werden.

Bereits am 1. Mai sollen die Kosten bei der Bank99 der Österreichischen Post um 8,5 Prozent steigen. Deutlich darüber liege die Raiffeisenbank Niederösterreich-Wien, die bereits per 1. April die Gebühren um 10,59 Prozent erhöhte. Bei der Bank Austria, BAWAG und Erste Group müssen Kunden per 1. Juli mehr zahlen.

2
Corona-Maskenpflicht fällt

➤ Ab 1. Mai fällt die Maskenpflicht in Spitälern, Arztpraxen, Alten- sowie Pflegeheimen. Der verpflichtende Mundschutz für Besucher, Mitarbeiter, externe Dienstleister sowie Bewohner ist per 30. April Geschichte. Zeitgleich läuft auch die Risikogruppenfreistellung aus. Durch sie können sich Menschen derzeit vom Dienst freistellen lassen, wenn sie am Arbeitsplatz nicht ausreichend geschützt wären und Homeoffice nicht möglich ist.

➤ Ab Mai ist es auch nicht mehr notwendig, bei stationären Aufnahmen oder bestimmten ambulanten Untersuchungen einen negativen PCR-Test mitzubringen. Im Falle von Krankheitssymptomen werden Patienten im Zuge der Aufnahme getestet oder werden ersucht, ein Testergebnis mitzubringen.

3
Höhere Löhne

➤ Die KV-Mindestlöhne und -gehälter in der Papierindustrie werden angehoben. Die Ist-Löhne und -Gehälter steigen um 9,8 Prozent, wobei die Erhöhung mindestens 280 Euro betragen muss. Bei den niedrigsten Einkommen bedeutet das ein Einkommensplus von bis zu 15,09 Prozent. Außerdem: Lehrlingseinkommen +10 Prozent, Reiseaufwandsentschädigungen +10 Prozent.

➤ Über mehr Geld dürfen sich ab Mai auch Beschäftigte in der Elektro- und Elektronikindustrie freuen. Die Ist-Löhne und -Gehälter erhöhen sich um 9,9 Prozent – mindestes jedoch um 325 Euro. Durch diesen Mindestbetrag bekommen niedrigere Einkommen sogar bis zu 14,6 Prozent mehr Lohn. Durchschnittlich wird dadurch ein Gehaltsplus von 10,5 Prozent erreicht, was über der Verhandlungsbasis (die Inflation von 9,5 %) liegt. Der neue Mindestlohn beträgt 2.238,66 Euro. Ebenfalls um 10,5 Prozent steigen die Lehrlingseinkommen, die Höhe der Zulagen um 9,9 Prozent.

4
Gaspreis sinkt

➤ Die Energie Steiermark reduziert die Erdgas-Rechnungen für Bestandskunden. Mit 1. Mai wird die Kilowattstunde Erdgas auf 11,40 Cent/Kilowattstunde verbilligt. Das entspricht einer Reduktion von 34 Prozent für rund 4.000 Kunden (ihr aktueller Preis: 17,45 ct/kWh) und einer Reduktion von 21 Prozent für alle anderen Haushalts-Kunden (ihr aktueller Preis: 14,40 ct/kWh).

5
Leichtere Kredite

➤ Nachdem Senioren in den letzten Jahren oft Schwierigkeiten hatten, noch einen Kredit zu bekommen, hat die Regierung jüngst das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert. Ab 1. Mai können Senioren und generell Personen mit geringerer Lebenserwartung leichter Darlehen aufnehmen.

6
Höhere Verkehrsstrafen

➤ Ab 1. Mai muss man 100 Euro Strafe zahlen, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird, bisher wurden dafür 50 Euro verrechnet. "Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Für Autofahrer, die nicht angegurtet sind, winken 50-Euro-Strafen statt bisher 35 Euro. 

Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro (Handyverbot) bzw. von 72 Euro auf 100 Euro (Gurt/Helm) angehoben.

7
ÖBB-Zugstrecke gesperrt

➤ Die Weststrecke ist die am meisten befahrene Bahnstrecke Österreichs. Sie braucht daher regelmäßige Services, damit die Züge auch in Zukunft sicher und pünktlich entlang dieser Hauptachse unterwegs sein können. Die ÖBB führen daher zwischen 2. bis 22. Mai umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt St. Pölten – Pöchlarn durch.

Während der Bauzeit kommt es auf der Strecke zwischen Linz und Wien Hauptbahnhof bzw. Wien Flughafen zu Fahrplanänderungen mit abweichenden Abfahrts- und Ankunftszeiten bei Verbindungen im Fernverkehr und bei einzelnen Nachtzügen.

➤ Arbeiten an Gleis-, Oberleitungs- und Brückenanlagen und einer Eisenbahnkreuzung machen auch auf der Steirischen Ostbahn noch bis 5. Mai eine Streckensperre notwendig. Die Arbeiten finden in Graz im Bereich der Brücke in der Herrgottwiesgasse, in Raaba und in Hart bei Graz statt. Für die Dauer der Streckensperre wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

8
Eurovision Song Contest

➤ Es ist wieder so weit, im Mai 2023 findet mal wieder der Eurovision Song Contest (ESC) in Liverpool statt. Dadurch ändern sich für viele Menschen für einen – oder sogar mehrere Abende – die Fernsehgewohnheiten.

Geht es nach den Buchmachern, dann werden Teodora Spiric (22) und Selina-Mara Edbauer (24), alias Teya & Salena, mit "Who The Hell is Edgar?" tatsächlich im zweiten ESC-Halbfinale am 11. Mai auf Platz 1 landen.

Das Finale steigt dann, zwei Tage später, am 13. Mai und wird live auf ORF1 übertragen. Neu: Jan Böhmermann wird erstmals mit seinem "Fest und Flauschig"-Podcast-Kollegen Olli Schulz den Song Contest kommentieren – und zwar sowohl auf FM4, als auch in der ORF Mediathek.

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