Österreich

Kontrollen an bayerischer Grenze verfassungswidrig

Heute Redaktion
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Laut einem Gutachten ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei verfassungswidrig.
Laut einem Gutachten ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei verfassungswidrig.
Bild: picturedesk.com/Symbol

Haben die lästigen Kontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze bald ein Ende? Ein Rechtsgutachten besagt nämlich jetzt, dass die Kontrollen zum Teil rechtswidrig sind.

Wer auf der Autobahn A8 von Österreich nach Bayern fährt, kennt das: Nach dem Grenzübergang in Suben (Oberösterreich) staut es sich. Grund sind die Grenzkontrollen auf bayerischer Seite.

Seit 2015 müssen dort Fahrzeuge, die aus Österreich kommen, im Schritttempo an den mit Schnellfeuergewehren bewaffneten Polizisten vorbeifahren, werden mitunter auch angehalten, um sich auszuweisen.

Der Bereich nach Suben ist einer von drei Grenzübergängen, wo rund um die Uhr Kontrollen stattfinden (die weiteren zwei sind auf der A1 Walserberg in Salzburg und auf der A12 bei Kufstein in Tirol). Dort stehen Beamte der Bundespolizei.

Bayern machte sich eigene Grenzpolizei

Weil diese Kontrollen aber der bayerischen Staatsregierung nicht reichten, hat der Freistaat heuer im Sommer eine eigene, bayerische Grenzpolizei installiert. 500 Beamte. Die überwachen jetzt alle bayerischen Grenzübergänge zu Österreich, machen dort stichprobenartig Kontrollen.

Doch genau das ist laut einem aktuellen, 30-seitigen Rechtsgutachten verfassungswidrig, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt schrieb dem deutschen Innenminister Horst Seehofer (CSU): "Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz."

Grenzpolizei darf keine Passkontrollen machen

Sie beruft sich auf ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger. Sie kommen zu dem Schluss, dass "die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes untergräbt".

Denn: Laut den Rechtsexperten sei der Schutz der Staatsgrenze Aufgabe der Bundespolizei. Bayern (sprich: die bayerische Grenzpolizei) dürfe etwa gar keine Passkontrollen durchführen. Dafür müsste Bayern laut Grundgesetz "ausdrücklich durch ein Bundesgesetz ermächtigt werden", das gebe es aber nicht.

Bayerns Innenminister ist anderer Meinung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht's naturgemäß anders. "Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei", so Herrmann Montag in München.

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