Prozess in Wien

"Kopf gegen Beton gedonnert": Freispruch für Polizisten

Wegen Amtsmissbrauch musste sich ein Beamter in Wien vor Gericht verantworten - bestraft wurde er nicht. Im Saal kam es zu einem Eklat!

Thomas Peterthalner
"Kopf gegen Beton gedonnert": Freispruch für Polizisten
Der Beamte als Angeklagter im Gerichtssaal am Wiener Landesgericht.
Denise Auer

Fortsetzung im Prozess gegen einen Wiener Polizisten: Die Anklage warf dem 34-Jährigen ein nicht gerechtfertigtes, "exzessives Ausmaß" an Gewalt im Rahmen einer Identitätsfeststellung vor. Zu dem Vorfall war es im Rahmen einer Straßensperre wegen eines Mordfalls in Wien-Simmering im Mai 2023 gekommen. Der 20-Jährige hatte die Absperrung ignoriert, wollte Geld bei einem Bankomaten abheben. Dabei kam es zu der Auseinandersetzung mit Polizisten. Auf einem Video, dass ein Puls24-Kameramann filmte, ist ein wildes Gerangel mit mehreren Beamten zu sehen. Der Angeklagte kniete sich auf den Verdächtigen, schlug dann mehrmals dessen Kopf auf den Gehsteig – wir berichteten.

"Wollte ihn nicht verletzen"

Laut Staatsanwältin war eindeutig eine Stoßbewegung zu sehen. Er habe den Kopf des Opfers "zwei Mal mit voller Wucht gegen den Asphalt gedonnert". Der 20-Jährige erlitt eine blutende Rissquetschwunde. "Ich verlor das Gleichgewicht und musste mich auf seinem Kopf abstützen. Ich wollte ihn wirklich nicht verletzen", berichtete der Polizist bereits beim ersten Verhandlungstermin. Er habe vielleicht aus Versehen zu stark zugedrückt, meinte er am Mittwoch.

Die Amtshandlung habe sich nur wenige Meter von dem Tatort eines Mordes abgespielt. Die Beamten seien nervös gewesen, man habe einen Zusammenhang mit organisierter Kriminalität vermutet.

"Gerade noch vertretbar"

Dem Beamten drohten bis zu fünf Jahren Haft, doch ins Gefängnis muss er nicht. Laut Schöffensenat sei das gewaltsame Handeln "ein Grenzfall" – aber "gerade noch vertretbar" gewesen. Es sei kein wissentlicher Amtsmissbrauch festzustellen. Der Richter sprach den Beamten daraufhin frei. 

"Urteil schon vorbereitet"

Die Staatsanwältin war empört, legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. "Das Urteil sei offensichtlich "vorher geschrieben und abgelesen" worden, warf sie dem Richter vor, dem sie auch Befangenheit unterstellte. Dann verließ sie ohne Gruß den Saal. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. 

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    Screenshot ORF

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Polizist soll einen 20-Jährigen bei einem Einsatz mit dem Kopf auf den Asphalt geschlagen haben
    • Es sei noch vertretbar gewesen, entschied das Gericht
    • Der Beamte wurde am Mittwoch nicht rechtskräftig freigesprochen
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