Österreich

Kopftuch im Kindergarten – Regierung ermahnt Wien

Das Bildungsministerium ist nicht zufrieden damit, wie Wien das Kopftuchverbot umsetzt.

Heute Redaktion
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Bei der Umsetzung der 15a-Bund-Länder-Vereinbarung hat die Regierung erneut Wien im Visier. Die Stadt setze das vereinbarte Kopftuchverbot in den Kindergärten nicht richtig um. Auch könne die Stadt selbst beim Personal den Sprachniveau-Standard (C1/Matura) nicht durchwegs einhalten, so der Vorwurf des Bildungsministeriums.

Mängel bei Sprachförderung und Sanktionen

Dies wurde Freitagvormittag dem Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SP) in einem Gutachten seitens des Bildungsministeriums mitgeteilt. Darin kritisiert Generalsekretär Martin Netzer (ÖVP), dass "substanzielle Punkte der genannten 15a-Vereinbarung in den vorliegenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Landes Wien nicht berücksichtigt sind." Man möchte auf "gravierendste Mängel hinweisen", wie es im an die APA weitergeleiteten Schreiben heißt.

Dies beginne bereits damit, dass Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung nicht eingehalten werden. Mehr noch, das Verfahren zur Diagnose des sprachlichen Förderbedarfs bei Kindern sei nicht entsprechend implementiert. Noch schwerer wiegt der Vorwurf, dass sich Wien weigern würde, qualifiziertes Personal einzusetzen. Tatsächlich ist jedoch eher ein spürbarer Personalmangel zu beklagen.

Nicht streng genug bei Kleinkindern mit Kopftüchern

Bei der Sanktionierung von kopftuch-tragenden Mädchen verhalte man sich genauso undiszipliniert. In der 15a-Vereinbarung sind mitunter Verwaltungsstrafen als äußerste Maßnahme angeführt, sprich Geldstrafen. Laut "Ö1 Morgenjournal" ist die Umsetzung solcher Geldstrafen vorerst tatsächlich nicht angedacht. Weil somit die Vereinbarungen nicht erfüllt werden, wie Netzer bemerkt, wird in der Stellungnahme mit häufigen und unangemeldeten Kontrollen gedroht.

Noch nichts in trockenen Tüchern

Auf "Heute"-Anfrage heißt es aus dem Büro von Jürgen Czernohorszky wiederum, das man sich in einem Begutachtungsprozess befinde, der immer noch nicht abgeschlossen sei. Derzeit werden insgesamt 18 Stellungnahmen – die "laufend einlangen" – evaluiert. Ein definitiver Abschluss dieses Prozesses ist für Ende März vorgesehen, wo auch ein bindender 15a-Entwurf zwischen Bund und Land beschlossen werden soll. (bai)

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