Politik

Kopftuch-Verbot: Bisher nur 8 Fälle, keine Anzeigen

Seit Herbst gilt ein Kopftuch-Verbot an Volksschulen. Bisher gab es allerdings gerade einmal acht Fälle, allerdings keine Anzeigen.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

An österreichischen Volksschulen gilt seit diesem Schuljahr ein Verbot für "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist" – also ein Kopftuch-Verbot.

Wie die APA recherchierte, ist das umstrittene Verbot, das im Mai von der ÖVP-FPÖ-Koalition im Nationalrat beschlossen wurde, allerdings wenig relevant. Seit Einführung sind nämlich österreichweit gerade einmal acht Fälle dokumentiert, in denen Mädchen mit Kopftuch zur Schule kamen. Anzeigen gab es bisher keine. Denn in allen Fällen zeigten sich die Eltern nach einem Gespräch mit der Schuldirektion einsichtig und schickten ihre Töchter nur mehr unverhüllt zum Unterricht.

Die meisten Fälle wurden in Wien gemeldet – nämlich fünf. Aus Vorarlberg wurden zwei weitere Fälle gemeldet, in Tirol gab es einen. In allen Fällen blieb es bei einer einmaligen Verletzung des Kopftuch-Verbots.

Ministerium vermutet weitere Fälle

Im Bildungsministerium vermutet man aber, dass es noch weitere Fälle gibt. Es sei auch durchaus möglich, dass den Bildungsdirektionen ausschließlich jene Fälle gemeldet wurden, in denen an der Schule selbst nicht sofort eine Lösung gefunden wurde, heißt es gegenüber "orf.at". Konkretere Zahlen erhofft man sich im Ressort von Ministerin Iris Rauskala durch eine derzeit laufende Studie des Soziologen und Politikberaters Kenan Güngör, in der auch das Kopftuch ein Thema ist.

Verbot seit Beginn des Schuljahres

Das Kopftuch-Verbot gilt seit Beginn des Schuljahrs an den öffentlichen Schulen und an jenen Privatschulen, die Öffentlichkeitsrecht besitzen und damit selbst gesetzlich anerkannte Zeugnisse vergeben dürfen.

Die Regelung gilt für Mädchen bis zu jenem Schuljahr, in dem sie zehn Jahre alt werden, und soll laut Gesetz der "sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau" dienen.

IGGÖ sieht Diskriminierung

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sieht durch die Regelung Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt und hat eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angekündigt. Sie soll laut einer IGGÖ-Sprecherin voraussichtlich nächste Woche eingebracht werden, berichtet "orf.at".

Mehr zum Thema