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Kopftuch-Verbot an Volksschulen beschlossen

Heute Redaktion
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Beim Verbot gehe es "um den Schutz von kleinen Kindern vor einer 'Frühsexualisierung'".
Beim Verbot gehe es "um den Schutz von kleinen Kindern vor einer 'Frühsexualisierung'".
Bild: picturedesk.com

Die Regierungskoalition gibt es nicht mehr, trotzdem waren sich ÖVP und FPÖ im Bundesrat einig und segneten das Kopftuchverbot an Volksschulen mit Mehrheit ab.

Eine Reihe von Bildungsthemen stand am heutigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundesrats. So wurde dabei auch das umstrittene Kopftuchverbot in Volksschulen abgesegnet. Auch die Änderung im Schulzeitgesetz für einheitliche Herbstferien wurde bestätigt.

Kopftuchverbot kontrovers aufgenommen

Die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, die auf einen Antrag von Abgeordneten der ÖVP-FPÖ-Koalition zurückgeht, legt fest, dass für Kinder bis zu ihrem 11. Geburtstag in der Schule keine Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen erlaubt ist.

Damit sollen vor allem muslimische Mädchen vor einem Kopftuchzwang und der Instrumentalisierung durch den Islamismus bewahrt werden. Ein Ausschuss des Nationalrats hatte im Vorfeld explizit festgestellt, dass die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs von diesem Verbot nicht umfasst sind.

In der SPÖ sieht man keinerlei Sinnhaftigkeit in diesem Gesetz. Man versuche hier offenbar, mit Verboten und Strafdrohungen einen Sinneswandel zu erwirken, so Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W). Kritisch sieht Gruber-Pruner vor allem, dass man nur ein bestimmtes religiöses Symbol heraushebt und einer bestimmten Gruppe junger Mädchen signalisiert, dass sie ein Problem darstellen. Erwartungsgemäß hatte der türkis-blaue Beschluss in der Länderkammer die volle Unterstützung von ÖVP und FPÖ.

"Mit Einwanderungsgesellschaft zurechtkommen"

Bildungsminister Heinz Faßmann betonte, dass es ihm wichtig gewesen sei, die schwierige, aber notwendige Maßnahme ausführlich zu diskutieren. Hier gehe es darum, mit der Realität einer Einwanderungsgesellschaft zurechtzukommen. Das Kopftuchverbot entspricht seiner Meinung nach dem gesellschaftspolitischen Konsens über eine möglichst freie Entwicklung von Kindern und der Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Stereotypen zu überwinden.

In einer namentlichen Abstimmung, an der 58 Bundesräte teilnahmen, gab es 38 Stimmen für die Regelung des Kopftuchverbots und 20 Stimmen dagegen. Damit hat das Gesetz die Länderkammer mit Mehrheit passiert. Die Regelung für einheitliche Herbstferien wurde hingegen einstimmig gebilligt. (red)