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Körperverletzung, Drogen & Co: So wird künftig gestr...

Heute Redaktion
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Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat mit der Regierungsvorlage für die Strafrechts-Reform, die am Dienstag vom Ministerrat abgesegnet wurde, ein opitmiertes Gleichgewicht zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten in Österreich geschaffen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat mit der Regierungsvorlage für die Strafrechts-Reform, die am Dienstag vom Ministerrat abgesegnet wurde, ein optimiertes Gleichgewicht zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten in Österreich geschaffen.

Über 200 Tatbestände wurden im Vorfeld überarbeitet. In Kraft treten soll das neue Strafrecht am 1. Jänner 2016.

Die wichtigsten Eckpunkte im neuen Strafrecht:

Körperverletzung. Die Strafe für Drohung mit Körperverletzung wird verdoppelt. Auf absichtliche schwere Körperverletzung bei schwerer Dauerfolge stehen künftig ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe, mit Todesfolge fünf bis 15 Jahre.
Fahrlässige Tötung. Fahrlässigkeitsdelikte werden unter "grobe Fahrlässigkeit" schärfer bestraft: Wer grob fahrlässig Menschen tötet, erhält bis zu drei Jahre Haft, sind mehrere Menschen (z.B. bei einem Autounfall) betroffen, bis zu fünf Jahre.
Sexualstrafrecht. Als "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" werden mit bis zu zwei Jahren Haft auch Fälle strafbar, in denen sich Opfer aus Angst nicht wehren.
Sexuelle Belästigung. Künftig drohen bis zu sechs Monate Haft für entwürdigende Berührungen an Körperstellen, die der Geschlechtssphäre zuordenbar sind ().
Drogen. "Therapie statt Strafe", soll es künftig heißen: Kauf und Besitz von Kleinstmengen für den Eigengebrauch führen nicht mehr automatisch zur Strafanzeige, kooperieren die Betroffenen etwa mit den Gesundheitsbehörden. Die Polizei soll alle Möglichkeiten des Ermittlungsverfahrens bekommen.
Cybermobbing. Neu strafbar wird in Österreich das Mobbing im Internet, genannt "Cybermobbing", als eigener Strafbestand. Strafdrohung: bis ein Jahr Haft. Bisher konnte Cyber-Mobbing über elf verschiedene Straftatbestände geahndet werden.Eine schwerwiegende Verletzung der Intimsphäre im Internet ist mit bis zu einem Jahr Haft bedroht. Führt die Tat zum (versuchten) Selbstmord, drohen bis zu drei Jahre.
Datenklau. Das Ausspähen von Daten "unbarer Zahlungsmittel" (Kreditkarten, Bankomatkarte etc.) wird unter Strafe gestellt.
Zwangsverheiratung. Künftig wird ein eigener Straftatbestand (Paragraph 6 a) geschaffen: "Wer eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung oder Drohung mit dem Abbruch oder Entzug der familiären Kontakte zur Eheschließung oder zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. " Die Strafdrohung gilt auch, wenn eine Frau unter einem Vorwand ins Ausland gelockt und zwangsverheiratet wird.
Tierquäler. Eine Erhöhung der Strafe für Tierquäler wurde ebenfalls beschlossen,
Verhetzung. Schärfer vorgegangen wird gegen Verhetzung: "Aufstacheln zu Hass" und "Auffordern zu Gewalt" werden mit bis zu zwei Jahren bestraft, wenn dies vor etwa 30 Menschen (bisher 150) geschieht - und vor "breiter Öffentlichkeit" (150 Menschen) mit drei Jahren. Begehen andere Personen eine Gewalttat, drohen dem Hetzer sechs Monate bis fünf Jahre. Für die Veröffentlichung von Gewalt- und Hasspropaganda in Text oder Bild in "breiter Öffentlichkeit" droht ein Jahr Haft.
Landfriedensbruch. Die umstrittene Landfriedensbruch-Regelung wird präzisiert. Der Par. 274 mit den zwei bzw. drei (bei führender Rolle) Jahren Strafdrohung wird beibehalten für die Teilnahme an einer "Zusammenkunft vieler Menschen", die auf schwere Sachbeschädigung oder Gewalttaten abzielt.
Diversion. Der Verzicht auf ein Strafverfahren gegen Geldbuße oder Tatausgleich wird auch für Delikte zugelassen, die vor einem Schöffen- oder Geschworenengericht abgehandelt würden, aber mit nicht mehr als fünf Jahren Haft bedroht sind, wie etwa Gründung "staatsfeindlicher Verbindungen", Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, Angriff auf oberste Staatsorgane, Ansammeln von Kampfmitteln, räuberischer Diebstahl und auch Landfriedensbruch. Nach Protesten in der Begutachtung verzichtet hat Brandstetter auf das Vorhaben, Diversion in Fällen von Gewalt in der Familie zu verbieten.
Vermögensdelikte. Die Strafrahmen werden beibehalten, die Wertgrenze hingegen wird hinaufgesetzt: Diebe oder Betrüger müssen erst dann mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn man ihnen einen Schaden von mehr als 300.000 Euro (bisher 30.000, im Erstentwurf noch 500.000 Euro) nachweisen kann. Kriterien für die "Erwerbsmäßigkeit" wurden über die "Absicht" hinaus erweitert. Stärker unterschieden wird zwischen Einbrüchen in Wohnräume (sechs bis fünf Jahre) und in Geschäfte, Büros und ähnliches (drei Jahre).
Täter. Klarere Unterscheidung zwischen einmaligen Tätern und professionellen Kriminellen. Bei Wiederholungstätern wird strenger bestraft als etwa bei Ladendieben.
Bilanzfälschung. Die bisherige Regelung wird vereinheitlicht und "auf das wirklich Strafwürdige" begrenzt. Eine falsche oder unvollständige Darstellung soll nur mehr strafbar sein, wenn sie schweren Schaden verursachen kann. Dafür wurde die Strafdrohung auf zwei Jahre verdoppelt. Unterschieden wird künftig zwischen unternehmensangehörigen und externen Personen, auch Sparkassen, große Vereine etc. werden einbezogen.